Bafög für eigene Wohnung mit Partnerin!!

  • Hallo,
    hoffe euch nicht mit der hundertsten Bafög-Frage zu nerven, aber das Internet spukt zu dieser Frage einfach keine befriedigende Antwort aus! :)


    Also folgende Situation:


    Ich bin 23 Jähriger Schüler auf dem Weg zum Fachabi mit elternunabhängigem Bafög!
    Meine Verlobte ist 20 und nach den Sommerferien ebenfalls an einer Schulischen Ausbildung beteiligt,
    allerdings mit elternabhängigem Bafög!
    Meine Eltern (getrennt lebend) sind seit diesem Jahr durch ein großes Unglück beide auf Harz 4 angewiesen und werden vorerst keine Arbeit bekommen, da sie schon im fortgeschrittenem Alter sind.
    Die Mutter meiner Freundin (alleinerziehend, da Vater verstorben) ist ebenfalls von Harz 4 abhänging!


    Einer der Hauptgründe für uns ist, dass wir beide bei unseren Elternhäusern mehr als nur Probleme haben und jeder Tag die Hölle ist! Wir sind meißt schon alleine Unterwegs, sozusagen um zu "flüchten"! Da wäre eine eigene Wohnung schon ein riesiger Schritt in die richtige Richtung!


    So, und nun die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, mit meiner Verlobten zusammen zu ziehen? Wir müssen diesen Sommer sowieso ausziehen, da uns diese Wohnung aufgrund der Größe nur ein halbes Jahr gewährt wird, und da würde ich ganz gern in meine eigene Wohnung ziehen!
    Würde ich dann den Bafög-Höchstsatz bekommen + Kindergeld? Dann wäre meine Wohnung theoretisch schon sicher, nur wenn meine Verlobte noch dazu kommt, was ändert sich dann?


    Habe versucht, präzise unsere Situation zu beschreiben, doch wenn euch was fehlt, sagt Bescheid!
    Vielleicht kann mir jemand helfen, bin für jede Antwort wirklich dankbar!


    MfG

  • Hallo nataly,
    vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort.


    Also meine Verlobte wird ihr Fachabitur mit einer zusätzlichen Ausbildung im Sozialpädagogischem Bereich durchführen, die genaue Bezeichnung habe ich leider im Moment nicht zur Hand. Jedoch war ich mit ihr zusammen dort und habe direkt gefragt, wie es mit dem Bafög aussieht. Diese meinten, dass es also keine elternunabhängige Förderung sein wird, sondern wie alle anderen Schulen das Bafög mit dem Einkommen der Eltern verrechnet wird. Da ihre Mutter aber wie schon oben beschrieben von Harz 4 abhängig ist, dürfte dies nicht allzu wenig sein.


    Ich bekomme bereits elternunabhängiges Bafög (354€), da ich auf einem Kolleg mit dem zweiten Bildungsweg bin, um dort mein Fachabitur zu machen. Das nennt sich genau "Abitur für Erwachsene" und ist wie in meinem Fall zB nur mit einem Zeugnis zu erlangen, welches ich auf einer Abendrealschule gemacht habe.


    Vielen Dank vorerst, ich hoffe die Daten können helfen.


    MfG, Hibbi

  • Hibbi:
    Für dein BAföG und Kindergeld sehe ich kein Problem, das dürfte unverändert bleiben. Wenn eine Wohnung von 2 Personen bewohnt wird, ist dir beim BAföG allerdings nur die Hälfte der Miete zuzurechen, aber das dürfte kein Problem sein, da auch die Hälfte noch über 197 EUR liegen dürften, so dass dir weiterhin 197 EUR zustehen (§ 13 BAföG).
    Bei der Verlobten könnten mE Probleme erwachsen, wenn sich ihr Bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG bemisst, d.h., wenn es sich bei ihrer Schule um eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder um Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, handelt. Dann erhöht sich der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG genannte Betrag nur dann auf bis zu 412 EUR, wenn die in § 2 Abs. 1 a BAföG genannten Voraussetzungen zutreffen. Treffen die nicht zu, bleibt es bei 192 EUR.


    Ich muss daher zunächst nachfragen, ob die Verlobte eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und ob diese Voraussetzung für den Besuch der Schule ist. In welchem Bundesland seid ihr? Und wie lautet die Bezeichnung der Schule?

  • 1. Also meine Verlobte hat keine abgeschlossene Ausbildung, diese ist auch keine Vorraussetzung für den Besuch dieser Schule.
    2. Wir wohnen in NRW, genauer Wuppertal.
    3. Habe jetzt die Schule rausgesucht, die genaue Bezeichnung der Schule :


    Berufskolleg Neandertal
    Schule der Sekundarstufe II
    Bereich Sozial- und Gesundheitswesen


    Die Internetpräsenz ist www.berufskolleg-neandertal.de


    Was mich noch interessiert, wieviel wir zusammen hätten (haben dürfen), um besser kalkulieren zu können.
    Oder kann man das pauschal nicht sagen?

  • Das hier ist wohl gemeint?:


    Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen mit FHR
    Die zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen ("GS") ist eine weiterführende Schule, die Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife für den Einstieg in eine Berufsausbildung insbesondere im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen oder für ein Studium an einer Fachhochschule qualifiziert.



    Es dürfte sich um eine Berufsfachschule handeln, die unter § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG fällt.
    Das bedeutet, dass die Verlobte kein elternunabhängiges BAföG, sondern das übliche elternabhängige BAföG bekommt. Du hast aber geschrieben, dass auf Grund des Hartz-IV-Bezugs der Mutter hierin kein Problem liegt.
    Im Hinblick auf § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG sollte ich noch wissen, ob das Berufskolleg Neandertal von der Wohnung der Mutter aus besucht werden könnte; wie lange würde der Schulweg von dort mit offentlichen Verkehrsmitteln dauern?


    Zu prüfen wäre auch, ob eine Förderung der Verlobten durch ALG 2 auf Grund von § 7 Abs. 6 SGB II möglich wäre.