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#1
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Hallo,
ich habe vergangenes Jahr Bafoeg Antrag gestellt. Ich wohne in einer Mietwohnung(gehört meinen Eltern) mit meiner Tochter und besuchte damals noch die 12. Klasse im Gymnasium. Nun habe ich den Bescheid erhalten und die Absage. Ich bekomme kein Bafoeg da meine Eltern zu viel verdienen. Beim Bescheid wurde die Wohnung und das Kind nicht berücksichtigt. Meine 2 Geschwister die damals beide auswärts wohnten und in Ausbildung waren auch nicht! Habe ich keinen Anspruch auf Bafoeg??? Nur weil ich in der Mietwohnung meiner Eltern wohne?? Kann mir jemand bitte antworten da ich nicht weiß was ich jetzt tun kann. Meine Eltern haben genug mit dem Abzahlen des Hauses zu tun und können mich nicht unterstützen. Ich muss vom Kindergeld und vom Unterhalt für meine Tochter leben. |
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#2
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Hallo Skischatzi !
Korregierter Text folgt!" Geändert von Horst GRUNERT (03.04.2008 um 20:02 Uhr) |
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#3
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Hallo Skischatzi !
Hier liegt ein klarer Irrtum vor, Du schreibst von Bafög es könnte aber sein das Dir ALG II Leistungen zustehen, dass, weil Du unter 26 noch von den Eltern zu versorgen bist, trifft dann nämlich nicht zu! Denn durch das Kind bildest Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft, demnach sind Deine Eltern nicht mehr zu berücksichtigen, allerdings gilt, das der Erzeuger (Vater) mit zur Verantwortung gezogen werden kann. Denn dieser ist Unterhaltspflichtig und je nach Einkommen und Vermögen kann es dann sein das Du trotzdem keine ALG II Leistungen beziehen kannst! Für weitere Info's halte Dich hier im Forum mal an Salle, der ist in seinem Wissen neben nataly darin am kompetentesten! Bafög ist sowieso nicht mein Fall aber ich bin sicher das Du ALG II Anspruch haben wirst! Gruß |
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#4
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hallo,
danke für die Info. Ich bekomme den Mindesunterhalt vom Vater. Bin seit vergangenem Jahr getrennt von ihm. Leider ist er jetzt auch arbeitslos. Aber Harz 4 oder Alg wollte ich nicht beantragen. Sonst müßte ich die Wohnung verlassen. Für Alg + Harz ist sie zu groß 75 m2. Aber es ist dort einfach besser für uns da wir dann jederzeit auf meine Eltern zurückgreifen können. Es ist ein Zweifamilienhaus im Besitz meiner Eltern mit Garten und alles was ein Kleinkind einfach braucht. Den Bafoeg Antrag habe ich vergangenes Jahr im März gestellt. Damals war ich noch mit dem Vater zusammen im Mai hatten wir uns dann getrennt. Da ich außer Kindergeld und Unterhalt kein Einkommen habe, hoffte ich immer noch auf einen positiven Bescheid vom Bafoeg Amt. Jetzt habe ich die Absage erhalten. Keine Ahnung wie es jetzt weitergehen soll. Die Kleine geht jetzt in den Kindergarten den Beitrag für sie mußten meine Eltern übernehmen da die Dame vom Landratsamt noch keine Hilfe für die Kleine bewilligt hat. nachträglich werde ich wohl kaum von irgend einer Stelle ein Geld bekommen. Ausserdem läuft noch mein weiterer Antrag auf Bafoeg für das Abendgymnasium das ich seit Mai / Juni 07 besuche. Da konnt ich leider erst für dieses Jahr ( Besuch der 12. Klasse) den Antrag auf Bafoeg stellen. Wenn der jetzt auch noch negativ ist weiß ich bald nicht mehr weiter. |
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#5
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"Den Bafoeg Antrag habe ich vergangenes Jahr im März gestellt."
???? !!! Ein Jahr lang hast du auf den Besched gewartet? "Habe ich keinen Anspruch auf Bafoeg??? Nur weil ich in der Mietwohnung meiner Eltern wohne??" Wenn ich dich recht verstehe, sind deine Eltern Eigentümer der Wohnung und verlangen von dir Miete? Und du führst dort einen eigenen Haushalt? Unter diesen Umständen könnte es sein, dass der Bafög-Bescheid rechtswidrig ist. Wann hast du den Bescheid bekommen? Geändert von nataly (03.04.2008 um 21:30 Uhr) |
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#6
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Ablehnung
Einkommen der Eltern zu hoch (Geschwister die in Ausbildung waren wurden nicht berücksichtigt) Meine Tochter wurde nicht berücksichtigt Mein Anspruch auf Mietzuschuss wurde nicht berücksichtigt. Da die Wohnung in der ich mit meiner Tochter lebe im Besitz meiner Eltern ist. Meine Eltern haben noch eine sehr hohe Belastung die beim Bafoeg natürlich auch nicht berücksichtigt wurde. Im übrigen ist es bei dem / der Sachbearbeiter/in normal dass man bis zu 18 Monate auf den Bescheid wartet. |
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#7
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Der Bescheid ist fehlerhaft.Wann hast du den Bescheid bekommen?
"Im übrigen ist es bei dem / der Sachbearbeiter/in normal dass man bis zu 18 Monate auf den Bescheid wartet." Woher weisst du das? Geändert von nataly (03.04.2008 um 22:05 Uhr) |
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#8
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"Meine Tochter wurde nicht berücksichtigt"
Du solltest umgehend Antrag nach § 14 b BAföG stellen. § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag) 1Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. 2Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. 3Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten. Geändert von nataly (03.04.2008 um 22:17 Uhr) |
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#9
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"Mein Anspruch auf Mietzuschuss wurde nicht berücksichtigt.
Da die Wohnung in der ich mit meiner Tochter lebe im Besitz meiner Eltern ist. " Das ist korrekt, weil es in § 12 Abs. 3 a BAföG so vorgesehen ist |
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#10
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"Meine Eltern haben noch eine sehr hohe Belastung die beim Bafoeg natürlich auch nicht berücksichtigt wurde."
Du müsstest eine Antrag nach § 25 Abs.6 BAföG stellen, damit deinen Eltern wegen ihrer Belastungen ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag gewährt wird. Dies geschieht nur auf Antrag. |
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