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BAfög - Mehrbedarf - Bedarfsgemeinschaft?

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  #1  
Alt 11.05.2008, 13:57
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Beiträge: 8
Standard BAfög - Mehrbedarf - Bedarfsgemeinschaft?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Ich werde mal versuchen, das knapp zu formulieren. Bin Bafög-Empfängerin und da ich zum Studienende nicht mehr gejobbt habe, haben meine Eltern im letzten Semester so aufgestockt, dass ich 620 monatlich zur Verfügung hatte. Lebe mit meinem Freund zusammen - die Miete kostet 500 + 30 NK.
Da ich schwanger bin, habe ich beim Jobcenter Mehrbedarf beantragt. Drei Monate später wurde der abgelehnt und ich kann nicht so recht akzeptieren, warum. Einerseits habe ich im Sozialhilfe-Forum erfahren, dass der Bafög-Höchstsatz anrechnungsfrei wäre - das sind bei mir, da ich keine Versicherung zahlen muss, 530 Euro. Zusätzlich käme dann der Mehrbedarf dazu. Das übersteige ich natürlich, wenn ich 620 habe und hätte dementsprechend keinen Anspruch. Könnte ich nachvollziehen.

Nun ist es aber so, dass bei der Antragstellung mein Freund genauso gefordert war, wie ich: Da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, musste er diverse Unterlagen, Kontoauszüge etc. vorlegen und den Antrag mitunterschreiben. Zudem werden mir auf dem Hartz-IV-Bescheid nur die Summen angerechnet, die für Nicht-Alleinlebende gelten: 312 statt 345 Lebensunterhalt, 53 statt 59 Mehrbedarf in der Schwangerschaft. Meinem Gerechtigkeitsemfinden zu Folge müssten demnach auch bei der Berechnung meiner/unserer Bedürftigkeit unsere Einkommen zusammengezählt und durch zwei geteilt werden. Da mein Freund weniger "Einkommen" hat, als ich, hätte dann jede Person nur noch 550 Euro zur Verfügung. Mein Bedarf in der Schwangerschaft liegt bei 583. Mein Freund muss seine Versicherung selbst zahlen, sein anrechnungsfreier Betrag liegt also bei 580. Fehlen insgesamt 60 Euro in der Bedarfsgemeinschaft. Warum also wurde der Antrag abgelehnt?

Dann habe ich noch eine Frage: Auch wenn der maximale Mietzuschuss BEIM BAFÖG 193 Euro betragen mag - unsere kostet halt nunmal mehr. Das ist in dieser Wohngegend auch nicht zu vermeiden. Und da ein ALG-II Antrag eine andere Logik verfolgt, als ein Bafög-Antrag, müsste doch dem Sachbearbeiter klar werden, dass ich nach Abzug von 250 + 15 von meinem Lebensunterhalt nur noch 355 Euro zur Verfügung habe und auch dies nicht für den Lebensunterhalt in der Schwangerschaft ausreicht (312 + 53), selbst wenn man die Bedarfsgemeinschaft mal außer Acht lässt. Da fehlten nämlich genau 10 Euro monatlich und Anspruch ist Anspruch, kann also nicht mal so eben über den Daumen gepeilt und fallen gelassen werden.

Alles in Allem habe ich den Eindruck, dass alle Regeln, die dem Staat zu Gute kommen würden, fallen gelassen werden, ehe sie mir zu Gute kommen könnten. Ist das irrational? Habe ich mich verrechnet, gibt es einen plausiblen Grund für die Ablehnung des Antrages?

Und wenn nicht, was soll ich machen - Widerspruch einlegen und meine Bedenken frei formulieren oder gibt es dazu ein 30-seitiges Formular, dass ich wahrscheinlichebenso wenig durchschauen werde, wie den chaotischen Ablehnungsbescheid?

Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus!
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  #2  
Alt 12.05.2008, 12:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Zunächst möchte ich dich auf den neu durch das 22. BAföG-Änderungsgesetz eingeführten Kinderbetreuungszuschlag nach § 14 b BAföG hinweisen, den du sofort beantragen solltest:

http://www.das-neue-bafoeg.de/intern...1_anlage_2.pdf

Der Ablehnungsbescheid für den Mehrbedarf müsste eine Begündung enthalten. Welche?
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