BaföG nicht beantragt und kein Alg II

  • Hallo zusammen ich hab folgende frage undzwar habe ich eine Tages und Abendschule besucht und BaföG beantragt da aber meine Eltern mit dem ganzen PAPIERKRAM nicht hinterher gekommen sind hab ich die ganze sache schweifen lassen unddie nötigen Unterlagen nicht eingereicht im gleichen zuge wurde ich aus der Bedarfgermeinschaft ausgeschlossen da ich Bafög berechtigt bin.


    Nun mein Problem ich habe 1 Jahr lang weder Bafög noch Alg II bekommen und jetzt war ich im Jobcenter und die haben mir die Leistungen für die Zeit in dem ich Bafög berechtigt war aber keinen formellen Antrag gestellt habe verweigert. Ist das rechtens ? oder kann ich dagegen vorgehen?

  • Danke für die geistreiche Antwort..


    Wie bereits erwähnt wurde ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen wegen BaFög, da ich aber keinen formellen Antrag gestellt habe obwohl es förderfähig war hab ich nie BaföG erhalten. Kann man da nichts mehr machen ? ein Auschlussgrund von Alg II besteht ja demnach nichtmehr eigentlich ??

  • Hallo zusammen ich hab folgende frage undzwar habe ich eine Tages und Abendschule besucht und BaföG beantragt da aber meine Eltern mit dem ganzen PAPIERKRAM nicht hinterher gekommen sind hab ich die ganze sache schweifen lassen unddie nötigen Unterlagen nicht eingereicht im gleichen zuge wurde ich aus der Bedarfgermeinschaft ausgeschlossen da ich Bafög berechtigt bin.


    Nun mein Problem ich habe 1 Jahr lang weder Bafög noch Alg II bekommen und jetzt war ich im Jobcenter und die haben mir die Leistungen für die Zeit in dem ich Bafög berechtigt war aber keinen formellen Antrag gestellt habe verweigert. Ist das rechtens ? oder kann ich dagegen vorgehen?


    Hallo,
    zum Thema ALG II wurde hier ja schon einiges ausgeführt (kein Anspruch!).


    Hast Du nun BAföG beantragt und nur die fehelnden Unterlagen nicht nachgereicht,
    oder meinst Du mit beantragt - das Abholen der Formulare?


    Wenn Du "richtig" beantragt hast, müsstest Du evtl. eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung erhalten haben?
    Wenn dur richtig beantragt hast und bisher noch keine Ablehnung hast, dann reiche die Unterlagen einfach an das BAföG-Amt nach. wenn es klappt, erhälst Du für die Vergangenheit die Leistung als Nachzahlung.


    Da aber deine Aussagen bezgl. BAföG nicht sehr eindeutig sind, kann dies nicht richtig eingeschätzt werden.


    dms