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#1
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Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage. 1997 habe ich mit 22 Jahren meine Zugangsberechtigung erlangt. 2001 wollte ich anfangen zu studieren (ich hatte sogar schon einen Studienplatz), musste es dann aber aus familiären Gründen verschieben. Jetzt ist mein 2. Kind 2 Jahre alt und ich habe mich mit inzwischen 32 Jahren dazu entschlossen zu studieren. Leider habe ich nun einen negativen BAföG-Bescheid bekommen. § 10 würde bei mir nicht greifen, ich hätte ja zwischen 1997 und 2001 studieren können. Kann mir da jemand weiterhelfen, ob ich doch noch eine Chance habe und was ich machen muss. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!! |
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#2
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Hallo Torero!
Halt Dich mal an Katzenmilch oder nataly, hier war vor einiger Zeit die Fragestellung ähnlich und Ihr könntet Euch vielleicht darüber austauschen! Gruß |
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#3
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Leider wird dir nur eine Orientierungsphase von drei Jahren nach dem Abi zugebilligt (Tz 10.3.4 der Bafög-Verwaltungsvorschrift). Übrigens: In erster Linie wäre dein Mann unterhaltsverpflichtet; wurde das geprüft?
Du kannst Widerspruch einlegen gegen den Ablehnungsbescheid. Erfolgsaussichten hast du aber nur, wenn du ein Gerichtsurteil findest, wonach in einem ähnlichen Fall Bafög zugesprochen wurde. Zuständig ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit, suchen kannst du in der Datenbank Juris. Geändert von nataly (03.04.2008 um 17:33 Uhr) |
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