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#1
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Guten Tag,
ich formuliere es mal kurz und knapp ![]() Wenn ein Student nicht mehr Zuhause wohnt und bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, auf dem 2. Bildungsweg das Abi nachgeholt hat und nun studiert müssen seine Eltern Unterhalt zahlen, sie haben ja bereits eine Ausbildung bezahlt, oder steht ihm ohne 6 Jahre gearbeitet zu haben Elternunabhöngiges Bafög zu? Vielen Dank im Voraus! |
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#2
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Hallo,
ist jemanden bekannt, welches Recht ^^ mehr Gewicht hat und in diesem Fall anzuwenden ist? Laut Unterhaltsrecht sind die Eltern nicht zahlungspflichtig, laut Bafög Sachbearbeiter schon ![]() Wenn jemand einen Ansatz hat, wäre es sehr nett, danke!!!! |
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