Bafög / Wohngeld / BAB

  • Hallo,


    ich habe werde demänchst meine Schulische Ausbildung zum internationalen management assi. machen.


    Es handelt sich hierbei um eine Schulische! Ausbildung.
    Ich habe bereits Bafög bezogen - Letzes Schuljahr! - Höhe: 212€


    So, nun muss ich umziehen da die Schue im ca. 400km entfernt von mir wohnt.


    Bekomme ich noch Bafög?
    Bekomme ich Wohngeld, da ich mir eine Wohnung Mieten muss und die sind in München nicht gerade Billig.
    Erhalte ich BAB? - ist BAB das selbe wie Wohngeld?


    Ich Blick da nicht durch.


    Ich war heute morgen bei der Netten Agentur für Arbeit, und fragte nach ob ich den einen Bildungsgutschein/Ausbildungsgutschein oder scheck haben könnte es hies:


    Diese Währen nur für die, die eine richtige Ausbildung täten und keine Schulische Ausbildung.


    Das ist doch Quatsch!? oder nicht, die die Monatlich schon Geld verdienen bekommen was, aber jetz leute wie ich die Gewaltige Kosten tragen müssen bekommen nichts, was soll den der Schwachsinn? womit soll ich alles bezahlen ?


    Anstatt Arbeitslos zu sein ergriff ich die Initiative und suchte nach was und ich hab was gefunden immernoch besser wie zuhause rumzulungern.


    Was für Möglichkeiten gibt es noch?
    Wie sieht es mit dem Meisterbafög aus?


    Ich benötige ja nicht direkt nur zuschüsse, Darlehen wären auch ok.



    Noch etwas zu person. 18 Jahre. Krankenversichert bei den Eltern. Vater - allein verdiener (nicht gerade viel). Mutter - arbeitslos kein ALG 1 oder 2. Bruder - arbeitslos kein ALG 1 oder 2 (lehre fertig - nicht übernommen) frisst sich bei uns durch^^ sag ich mal so :D.


    Also ein Haushalt. in dem momentan 4 Personen wohnen und nur 1 da ist der was verdient.


    Wo soll ich bitte schön geld herzaubern?
    Angeblich erhalte ich lediglich 195 € Bafög? hatte man mir gesagt.
    Das reicht nicht mal um die Schulgebühren zu bezahlen.



    Also entweder sitz ich jetz für ein jahr zuhause rum.
    - Habe keinen Abschluss war in BW auf dem Kaufmännischen Berufskolleg 1 hab den 3,4 schnitt um 0,1 nicht geschafft um auf das BK 2 zu kommen und somit die Fachhochschureife zu erlangen.



    Meine Fragen:
    Stimmen die Ausagen?
    Stimmt das was mir gesagt wurde?
    Erhalte ich Bafög?
    BAB?
    Wohngeld?
    Gibt es weitere Fördermittel die man beantragen kann?
    - müssen keine zuschüsse sein.
    Stimmt es das man ALG 2 als Darlehen erhalten kann?
    MeisterBafög? - Ja / Nein?



    Die Schulische Ausbildung ist an einer Staatl. anerkannten Schule. (Privatschule).
    Ich zahle selber die Schulgebühr. (monatl. beitrag.) muss dazu noch meine Wohnkosten bezahlen und zusätzliche Kosten.



    Ich hoffe ihr könnt mir helfen :(


    Danke schonmal im Voraus.



    Mit freundlichem Gruß




    APone

  • Wenn du umziehen mußt weil die Schule nicht in deiner Nähe möglich ist bekommst du elterunabhängiges Bafög in dem auch ein Betrag für die Wohnkosten enthalten ist.Dazu müßtest du ja noch Kindergeld bekommen.BAB wäre nur möglich bei einer beruflichen Ausbildung und Wohngeld bekommst du glaube ich nicht noch zusätzlich da in dem Bafögbetrag bereits ein Betrag für die Wohnung enthalten ist.Es ist leider so das bei einer schulischen Ausbildung die Förderungen nicht gerade gut ist.

  • Ja so wie es aussieht muss ich den bildungskredit in Anspruch nehmen.



    Ich war heute beim zuständigen Schulamt.
    Die Dame sagte mir nur: steht nicht in meiner Datenbank der Beruf an der Schule.


    (Wurde neu eingeführt erst vor ein paar monaten erst public).


    So lange es nicht in meiner Datenbank steht könne sie nix machen.
    BAB ja bekomm ich nicht kann ich nix machen.


    Meine Einzigen Möglichkeiten:


    ALG 2 Beantragen. Weis jemand darüber etwas bescheid?
    Bafög beantragen und warten bis es bewilligt wird ( kann aber dauern meinte die Sachbearbeiterin)
    Kindergeldzuschlag.
    und zum Schluss der Bildungskredit.

  • Wenn du die Schule machst bekommst du keine ALG2 Leistungen weil du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Beim Bafög könntest du eine Vorrauszahlung beantragen bis dein Antrag genehmigt ist.Kindergeldzuschlag käme so weit ich weiß für dich nicht in Frage denn um diesen zu beziehen mußt du ein gewisses Einkommen haben.

  • 4 Personen in einem Haushalt.
    Davon verdienen: 1er


    1. Person Arbeitslos : kein ALG 1 und 2
    2. Person Arbeitslos : Arbeitssuchend kein ALG 1 und nur etwas ALG 2 aber nicht viel (mindestbetrag)
    3. Person Ich.


    einzige berufstätige Person verdient im Monat i.d.R. 600 (netto) (selbstständig) (laut F.a)


    von den 600 € kann man dann noch alles andere Abziehen wie z.b Anschaffungen für das Geschäft, Eigene Ausgaben wie z.b Lebensmittel usw...


    Da bleibt am Monats ende nicht viel übrig. Bin ich somit nicht ALG 2 Berechtigt ? Die Frau (von der Agentur) meinte möglich ist es.


    Bafög Vorrauszahlung? wie hoch fällt dies aus?


    Sollte ich die Ausbildung nicht machen können dann haben die vom Arbeitsamt mich wieder am Hals.
    In diesem Jahr - ein Jahreseinkommen von ca. 6500€


    (alle angaben ohne gewähr^^)


    Genug um Kindergeldzuschlag zu bekommen und ALG 2?

  • Im allgemeinen ist es so das ihr als Familie ja eine BG bildet.Nun kommt es darauf an wieviel deine Eltern verdienen.Wenn der Verdienst gering ist würdet ihr ALG2 bekommen.Den Kindergeldzuschlag bekommt man nur wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht wird ansonsten verweist die Familienkasse an die ARGE.Wenn du nun eine schulische Ausbildung machst bekommst du Bafög.Entweder das Schülerbafög oder Elternunabhängiges Bafög wenn du auswärts wohnst und eine eigene Wohnung oder Unterkunft hättest.Bafög gibt es aber nur wenn die Schule bzw.die Ausbildung anerkannt ist.ALG2 bekommst du wenn du Bafög beziehst nicht.Vorrauszahlungen beim Bafög kann ich dir nicht genau sagen aber es müßten so um die 50% dessen sein was dir monatlich zustehen würde.

  • Also ich könnte eltern unabhängiges Bafög bekommen und wo ist da der unterschied?...


    Da ich ja von zuhause ausziehe bilde ich keine BG mehr mit der Familie, sie sind lediglich noch unterhaltspflichtig und da sie dieses pflicht anscheinend nicht nachgehen können müsste doch die ARGE für mich zahlen?


    Ich bin zwar Bafög berechtigt aber die ARGE kann ja nicht auf die Bafög stelle zurück greifen da diese mich ebenso ablehnt da sie über diesen Beruf noch garnix hat und ob es förderungsfähig ist.


    Ich hab ja ein einkommen von 0 und ausgaben von xyz...

  • Beitrag gelöscht, da doppelt abgeschickt, also siehe nachfolgenden Beitrag. (Passiert mir immer wieder mal wegen Doppelklick Tastatur, der sonst meist anzuwenden ist)

  • Kitty (zur Eingabe 07.08. um 13:45 Uhr)
    Den Kindergeldzuschlag erhält sie eben gerade nicht, wenn sie schon gewisses Einkommen hat. Das Einkommen wird angerechnet. (Beispiel Auskunft der Kasse betr. meine Tochter: Kindergeldzuschlag wäre 140 €, Anrechnung Vaterunterhalt 72 €, nur die Differenz würde gezahlt werden.)


    Das, was du meinst, betrifft Eltern, die für die Kinder Kindergeldzuschlag beantragen. Das setzt ein Einkommen der Eltern voraus. Im vorliegenden Beitrag geht es aber um die mögliche Bezieherin selbst.

  • @ lirafe Ich habe das auch so gemeint.Kindergeldzuschlag würde sie nicht bekommen denn sie hat kaum Einkommen und die Familienkasse würde sie bei einer Antragstellung an die ARGE verweisen.


    @ alphaone Ich glaube nicht das du ALG2 bekommst weil du bei deiner angestrebten Ausbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.Sozialhilfe erhalten nur die Leute die nicht mehr arbeitsfähig sind.Dazu gehörst du auch nicht.

  • Wie soll ich bitte dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen wenn ich keine ausbildung hab - wer nimmt den jetz noch welche?


    Ich werd ums verrecken nicht maler & lackerier lernen so wie die AA meint und auch nicht BEJ machen


    da werd ich doch behindert!

  • Du kannst ja auch eine Ausbildung machen nur ist es eben immer die Frage wie du dich während einer Ausbildung wenn du nicht zu Hause wohnen kannst finanzierst.Entweder geht das indem du von dem Ausbildungsbetrieb ein monatliches Geld bekommst zudem du dann noch dieses BAB beantragen könntest oder wenn es eine schulische Ausbildung ist dann kannst du Bafög beantragen.Allerdings gibt es Bafög eben nicht für jede schulische Ausbildung.

  • alphaone
    Deine Frage: "Was ist eigentlich mit Sozialhilfe?"
    Es gibt dieses H IV /ALG II für Leute, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Daneben gibt es gem. SGB XII Unterstützung für Hilfebedürftige, ähnlich (aber mit anderen Vermögensfreigrenzen) für Menschen, die dem Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen, also Schülern und Rentnern oder nicht erwerbsfähigen Menschen (aus Krankheitsgründen). Wenn du also nun eine Ausbildung (was ja gut und richtig ist) anstrebst, und zum Einen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, weil du zur Schule gehst, andererseits aber auch nicht krankheitsbedingt ausfällst, hast du darauf rechtlich gesehen keinen Anspruch. Für dich kämen halt nur a) die Eltern, b) BAB, c) Bafög oder d) Bildungskredit, e) Ausbildungsvergügung oder f) Finanzierung durch Nebenjobs in Frage.


    Leider ist das so und nicht anders.