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#1
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Hi Ihr,
ich hab mal eine Frage. Ich bin schwanger (20. Woche), hab mich nach langem Überlegen auch entschieden, das Kind zu bekommen, trotz finanzieller Schwierigkeiten. In der Anfangsphase der Schwangerschaft war ich Studentin und somit BAFÖG-berechtigt, konnte also kein Hartz IV bekommen, wie mir gesagt wurde. Nun bin ich nicht mehr BAFÖG-berechtigt und würde den HartzIV-Antrag stellen können. Allerdings zähle ich ja nun zu den Nicht-mehr-vermittelbaren-Leuten auf dem Arbeitsmarkt... könnt Ihr mir sagen, ob ich trotzdem Hartz IV bekommen würde; sowohl in der Zeit der Schwangerschaft als auch später, wenn das Baby da ist? Vielen Dank und Grüße |
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#2
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Hallo Schwanenauge ,,
natürlich hast du Anspruch auf ALG II/Sozialhife. Einfach einen Antrag stellen. Ein Mehrbedarf wegen Schwangerschaft muss hier auch gezahlt werden (17% der Regelleistung) Gruß kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Also ich wohne bei meinen eltern und bin mitlehrweile im 5ten monat schwanger. ich habe es im 3ten monat erst erfahren. wer der vater ist ? weis ich nicht.
aber selber schuld würde ich sagen. naja ich habe gearbeitet nun aber nicht mehr da ich mich nicht zu sehr anstrengen darf... ich weis ich habe noch nicht viel gezahlt das ich es villeicht verdient hätte das hartz4 .. ich gehe auch später wieder arbeiten sobalt ich es kann !!! naja meine frage ist habe ich ein recht auf hartz4 ?? ich wohne bei meinen eltern da ist aber kein platz für mich UND MEIN KIND... die wohnun gist auf jeden fall zu klein. aber was sind denn meine rechte ?? also bekomme ich hartz4 erst wenn das kind da ist oder auch schon vorher ? ich müsste doch eine wohnung bezahlt bekommen oder ? wenn ja erst wenn das kind da ist (wie eben schon gefragt) oder auch wenn ich schwanger bin. sollte man erst eine wohnung suchen und dann zum amt gehen oder erst zum amt und dann die wohnung ???wenn fragen da sind beantworte ich sie gerne ... Geändert von moonchild (05.03.2008 um 22:28 Uhr) |
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#4
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"Allerdings zähle ich ja nun zu den Nicht-mehr-vermittelbaren-Leuten auf dem Arbeitsmarkt"
Das spielt keine Rolle. Anspruch auf ALG II setzt zwar "Erwerbsfähigkeit" voraus, diese liegt aber auch dann vor, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, z.B. wegen Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder wegen eines Schulbesuchs. So steht es ausdrücklich im Antragsformular, mit dem ALG II zu beantragen ist. |
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#5
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"naja meine frage ist habe ich ein recht auf hartz4 ?? "
Ja, nur bei ALG I braucht man 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung, bei ALG II ist das nicht erforderlich. "bekomme ich hartz4 erst wenn das kind da ist oder auch schon vorher ? ich müsste doch eine wohnung bezahlt bekommen oder ? wenn ja erst wenn das kind da ist (wie eben schon gefragt) oder auch wenn ich schwanger bin. sollte man erst eine wohnung suchen und dann zum amt gehen oder erst zum amt und dann die wohnung ???" Sofort Antrag stellen, dann sagt man dir auch, ob man dir die eigene Wohnung schon in der Schwangerschaft zahlt. |
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#6
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Hallo,
solange das Kind nicht geboren ist und Du bei den Eltern wohnst, bist Du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und hast keinen eigenständigen Anspruch. Das bedeutet, daß Deine Eltern einen entsprechenden Antrag stellen müssen und ihr Einkommen dort berücksichtigt wird. Mit Geburt des Kidnes bildest Du eine eigene BG und mußt einen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Bezüglich der Wohnung würde ich Dir DRINGEND empfehlen, vor Umzug bzw. Anmietung einer Wohnugn mit dem zuständigen Amt zu sprechen, da es andernfalls zu Schwierigkeiten kommen wird/kann. Gruß! |
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