Bedarfsgemeinschaft

  • Ein lieber Gruß ans Forum


    ich weiß nicht genau wo ich konkret suchen kann und möchte Euch eine Frage direkt stellen.
    Es geht um meine Tochter gerade 20 geworden die nächstes Jahr spätestens ein Studium aufnehmen will.
    Sie ist bei uns noch gemeldet lebt aber zeitweise bei einer Freundin. Einkommen hat sie aktuell nicht und die Arge hat die Zahlungen bezüglich meiner Tochter einfach eingestellt ohne Rückfrage oder sonstewas. Die setzen einfach voraus das meine Tochter hier nicht mehr lebt. Es kann doch nicht sein das die Arge meine Tochter praktisch als nicht mehr existent behandelt und eine Situation erzwingt in der Familien in echte Notlagen gebracht werden. ich denke meine Tochter kann hier gemeldet bleiben und auch wohnen sich darüber hinaus aber aufhalten wo immer sie will. Also hat sie auch Anspruch auf ihren Regelsatz. Sie kommt oft nach Hause und lebt wieder bei uns und zeitweise wiederum bei Freunden. Wie ist hier die Rechtslage?


    Ich danke Euch für jede Antwort die ein Stück Licht in die Dunkelheit bringt.


    Aus der Dunkelheit brach ein Licht und erleuchtete meinen Weg. Khalil Gibran :)

  • Hallo Turtle


    ich bin meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig bis sie das 25te Lebensjahr vollendet hat. Und solange wird sie auch in meinem Haushalt gemeldet bleiben. Sie ist fast jeden Tag bei ihrer Freundin und übernachtet dort oft. Alle 2 Wochen etwa kommt sie denn nach Hause bleibt ein paar tage und denn fährt sie wieder. Und die ARGE stellt das nach einem gespräch mit ihr so dar als würde sie bei mir im haushalt nicht mehr leben und streicht ihr erstmal den Unterhalt. Ich vermute eine gewisse Willkür dahinter Seitens der ARGE. Und ich bin nicht sicher ob sie das wirklich dürfen...daher bin ich etwas ratlos in dieser Situation:confused:

  • Liebe Birgit
    sei bitte ein wenig vorsichtiger mit unbedachten Äußerungen.:) Jemanden als Sozialbetrüger hinzustellen stellt eine strafbare Handlung dar wenn es zur Anzeige gebracht wird. Hüte Dich also bitte davor irgendwelchen Leuten hier irgend etwas zu unterstellen und urteile nicht vorschnell;) Aber ich denke ich könnte Dich auch missverstanden haben. Dafür entschuldige ich mich denn;) Ansonsten danke ich für Deine Meinung.

  • Hallo Turtle


    ich bin meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig bis sie das 25te Lebensjahr vollendet hat. Und solange wird sie auch in meinem Haushalt gemeldet bleiben. ....


    Hallo [email protected],


    mit deiner Ansicht hinsichtlich Unterhaltspflicht liegts Du völlig daneben.


    Es sei denn, Du redest nicht von der Unterhaltspflicht wie Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist.
    Dort gibt es keine Altersgrenze.
    Eine Unterhaltspflicht hat auch nichts mit dem Meldegesetz, wo jemand angemeldet ist, zu tun.


    Wie gesagt, es sei denn du meintest etwas anderes. Denn die Vermutung liegt nahe, dass
    Du etwas anderes sagen wolltest, was dann wiederum mit den 25 Jahren und ALG 2 plausibel wäre.


    dms
    PS: hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Abwesenheit deiner Tochter im Zusammenhang mit
    der Berechnung in eurer Bedarfsgemeinschaft lass ich mal Turtle den Vortritt, die ist dort besser bewandert als ich

  • Wenn sie alle 2 Wochen zu Besuch masl heimkommt und sich überwiegend bei der Freundin asufhält, dann gehört sie melderechtlich nicht bei euch gemeldet und das JC sowie Birgit haben recht. Deine komische Argumentation von wegen Unterhaltspflicht kannst du vergessen, die hat mit gewöhnlichem Aufenthalt - einer Grundvoraussetzung für die Zuständigkeit des JCs - gar nichts zu tun. Von der postalischen Erreichbarkeit (§ 7 Abs. 4a) wollen wir erst gar nicht reden.


    Also mal lieber vorsichtig mit DEINEN Vorwürfen anderen Usern gegenüber!