#1  
Alt 14.05.2008, 12:45
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Standard Bedarfsgemeinschaft?

Mein Bruder , 28 Jahre, hat alg2 beantragt.
Er lebt im Mietshaus unserer Mutter, hat ein eigenes Zimmer, eine Dachbodenausbau, der abgetrennt von der Wohnung unserer Mutter imselben Haus ist. Er darf das Bad/Küche in der Wohnung unserer Mutter benutzen, hat sein eigenes Abteil im Kühlschrank, der ausserhalb beider Wohnungen in der Wäschekammer steht.
Er hat einen Mietsvertrag für sein Zimmer, meine Mutter lebt selbstverständlich in ihrem eigenen Mietshaus mietfrei.
Ich bin 33 und lebe von beiden getrennt in meiner eigenen Wohnung.

Er kam also mit einem ganzen Stoss Formulare zu uns, die wir auszufüllen hätten.
Nach Durchsicht ging schnell hervor, dass der ARGE-Mitarbeiter eine Bedarfsgemeinschaft mit mir und meiner Mutter voraussetzt und die Vermögensverhältnisse von uns beiden offengelegt haben will.

Nachdem ich mich erkundigte, wer überhaupt in welchen Fällen zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, sollte mein Bruder bei ARGE klarstellen, dass dies keine Bedarfsgemeinschaft ist. (Ist sie doch nicht?)

Der ARGE-Mitarbeiter stellt sich aber stur und will wohl nun einen Gebäude/Wohnungsumriss , der beweisen soll, dass das Zimmer meines Bruders abgetrennt von der Wohnung meiner Mutter ist und hat meinem Bruder wieder die gleichen Unterlagen mitgegeben, in denen unter anderem wieder die Vermögensverhältnisse von mir und meiner Mutter angegeben werden sollen.

Meine Fragen hierzu :

Ob das vermietete Zimmer baulich getrennt von der Wohnung meiner Mutter ist oder nicht, ist doch eigentlich irrelevant?

Warum will der Mitarbeiter der ARGE meine Vermögensverhältnisse offengelegt haben, obwohl doch selbst im Falle einer Bedarfsgemeinschaft, ich nicht dieser angehöre?

Welche Art von "Gemeinschaft" liegt hier überhaupt vor?
Ist es eine Bedarfsgemeinschaft, eine Haushaltsgemeinschaft , eine Wohngemeinschaft oder gar keine Gemeinschaft, also mein Bruder als Einzelperson?

In welchem dieser Falle muss meine Mutter ihre Vermögensverhältnisse offenlegen? Das will sie verständlicherweise verhindern, denn das geht ihrer Meinung nach ARGE gar nix an.

Und welche Maßnahmen und Angaben müssen getroffen werden, dass die Offenlegung der Vermögensverhältnisse meiner Mutter verhindert werden kann?

Ich selbst werde in keinem Falle meine Vermögensverhältnisse offenlegen und finde es sehr dreist von dem ARGE-Mitarbeiter solch persönliche Daten von mir einzufordern.( bewegt er sich damit überhaupt im legalen Bereich?)

Gruß
David
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  #2  
Alt 14.05.2008, 13:09
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Der SB unterstellt wohl eine "Haushaltsgemeinschaft" nach § 9 Abs. 5 SGB II. Aber eine solche dürfte hier nicht vorliegen, sondern allenfalls eine "Wohngemeinschaft", die für die ALG 2-Berechnung irrelevant ist.
Unter diesen Umständen ist der SB nicht berechtigt, Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse von david und seiner Mutter zu fordern, dies sollte der Arge schriftlich mitgeteilt werden.

Geändert von nataly (14.05.2008 um 13:12 Uhr)
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  #3  
Alt 14.05.2008, 15:56
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Der SB unterstellt im Moment eine Bedarfsgemeinschaft,
obwohl der Antragsteller mein Bruder mit 28 Jahren schon ü25 ist, und somit unsere Mutter gar nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören dürfte.
Zur Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft fordert er (allen Ernstes) einen Gebäude/Wohnungsplan, aus dem hervorgeht, dass die Wohnung meiner Mutter deutlich getrennt von der meines Bruders ist.

Ich werde meinem Bruder eine schriftliche Erklärung meiner Mutter und mir mitgeben, die beinhaltet ausserdem den Mietvertrag meines Bruders sowie Fotos, die die bauliche Trennung der Wohnungen klar darstellt und auch den getrennten Kühlschrank zeigt.

Damit sollte doch eig. der Verdacht auf Bedarfsgemeinschaft und auch Haushaltsgemeinschaft von uns widerlegt werden.

Gruß
David
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  #4  
Alt 15.05.2008, 14:27
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Hallo David !

Nicht aufregen und immer ruhig bleiben! Übergeh die Dummnase von Fallmanager und wende Dich an den Teamleiter der ARGE!

Mit 28 Jahren bildet man eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft, selbst bei einer bestehenden WG könnte der Sachbearbeiter daher niemanden der anderen Mitbewohner auffordern irgendwelche Belege vorzulegen.

Wenn er sich weiter quer stellt erkläre einfach das Dein Bruder sich eine andere Wohnugn ausserhalb des Elternhauses nehmen wird.

Viele Mitarbeiter der ARGE kommen ja entweder aus der Sozialhilfe oder von der Bundesagentur, daher kommt oft genug die Auffassung dei Bedarfsgemeinschaften nach dem alten Sozialhilfebestimmungen zu betrachten, das geht natürlich nicht!

Also locker bleiben, bibt ganz andere Sachlagen, die schwieriger sind. In Falle Deines Bruders wird nur versucht den Mietanteil zu mindern weil ja noch weitere Personen das Haus bewohnen, aufgrund des geschlossenen Mietvertrages ist dies aber auszuschließen.


Gruß
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  #5  
Alt 04.06.2008, 18:08
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Der SB hat nach Durchsicht der im Vorpost genannten Unterlagen nun eingelenkt und mein Bruder ist jetzt richtigerweise seine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch eine Haushaltsgemeinschaft mit meiner Mutter wird nicht mehr angenommen.

Danke für die Hilfe.

Gruß
David
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