Bedarfsgemeinschaft bekomme ich KFZ Zuschuss?

  • Hallo, ich wusste jetzt nicht wie ich in nen paar Worten erklären soll was ich fragen möchte.
    Ich mache eine Umschulung seit einem Jahr über die Agentur für Arbeit, mein Mann und mein Sohn (Schüler) beziehen Hartz4. Nun ist mir mein Auto, dass ich dringend benötige um zum Praktikumsbetrieb zu kommen (wegen den Arbeitszeiten) kaputt gegangen. Laut Werkstatt ist da so viel zu machen das es nicht lohnt es zu reparieren TÜV ist auch fällig. So nun habe ich auf der AfA nachgefragt wegen einem Darlehn. Die sagen gibts nicht mehr und ich wäre ja in einer Bedarfsgemeinschaft und solle mal bei der ARGE nachfragen. Die nunwieder schicken mich zur AfA. Ich werde Wahnsinnig. Wenn ich die Umschulung schmeisse wegen dem Auto dann falle ich direkt auch in Hartz4 und noch besser ich bekomme direkt ne Sperre.
    Kann mir jemand sagen wie ich am besten Vorgehen kann? Auf der Bank habe ich bereits wegen einem Darlehn gefragt, die haben nur müde gelächelt.
    Im Voraus vielen Dank für Antworten


    Schwuppi

  • Eine Mobilitätshilfe ist eine Kannleistung! Deren Gewährung liegt also im Ermessen des SB. Da diese in der Regel nur noch in Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme gewährt werden, ist es unwahrscheinlich, dass Du eine solche für ein Praktikum bekommst.
    Eine Sperre droht Dir deswegen aber nicht, denn wenn es aufgrund der Arbeitszeiten keine Möglichkeit gibt, die Praktikumsstelle auf andere Weise als mit einem Auto zu erreichen, liegt dies ja wohl nicht an Dir.

  • Ich habe jetzt schon nen Vertrag in der Tasche, wenn ich die Umschulung hinter mir habe mit Erfolg (wovon ich ausgehe) fange ich bei der Diakonie in Vollzeit an. D.h. meine Familie wäre nichtmehr von Hartz4 abhängig, wir beziehen seit ca 12 Monaten Hartz4. Mein Mann ist 60 Jahre alt und die Chance für ihn mit seiner Krankengeschichte nen Job zu bekommen ist mehr als gering. Die Umschulung möchte ich nicht abbrechen, ich will nichts geschenkt nur nen Darlehn. Wegen mir zu banküblichen Zinsen. Durch das geringe Geld, dass uns momentan zur verfügung steht hat das Auto in der Instandhaltung sehr gelitten, nun leider Ausgelitten. *seufz* Und meine Sachbearbeiterin bei der AfA hat gesagt wenn ich aus nem anderen Grund als Krankheitsbedingt aufhöre droht mir Sperre. :(
    achja was ich ganz vergessen habe!
    Ein Praktikum im europäischen Ausland über 4 Wochen wird von der AfA voll übernommen. Incl. verpflegung Hin.- u. Rückreise und Unterkunftskosten. Verzicht bedeutet Verfall, tausch Ausland gegen Auto ist nicht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von schwuppi () aus folgendem Grund: habe was vergessen zu erwähnen

  • Also wenn Du schon einen solchen Vertrag in der Tasche hast, dann kann das auch Deine SB nicht so einfach ignorieren. Ich empfehle Dír ein entsprechendes Darlehen schriftlich zu beantragen (kann völlig formlos geschehen), dann bekommst Du auch einen schriftlichen Bescheid in die Hand, gegen welchen man ggf. Widerspruch einlegen kann.
    Am Besten eine Kopie dieses Vertrages mit beilegen.

  • ich hab da eben mal gestöbert und folgendes gefunden:
    Nach dem SGB II können folgende Darlehen gewährt werden:
    § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II: Eigentümerdarlehen bei Instandhaltung und Reparatur
    § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II: Mietkaution. Hier ist für die Fälligkeit z.T. § 42a Abs. 3 SGB II zu beachten.
    § 16 e Abs. 2 SGB II: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
    § 24 Abs. 1 SGB II: unabweisbarer Bedarf
    § 24 Abs. 4 SGB II: wenn und soweit in dem Monat für den Leistungen erbracht werden voraussichtlich Leistungen anfallen
    § 24 Abs. 5 SGB II: wenn der sofortige Verbrauch oder Verwertung von Vermögen nicht
    möglich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde
    § 42a Abs. 3 S. 1 SGB II: Fälligkeit
    § 27 Abs. 4 SGB II: für Auszubildende bei besonderer. Das ist eine Sonderregel zur Fälligkeit in § 42 a Abs. 5 SGB II.


    könnte es evtl als unabweisbarer Bedarf laufen?

  • Ein unabweisbarer Bedarf bezieht sich auf Dinge, die in der Regelleistung enthalten sind, für welche aber im Moment kein Geld da ist, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine usw. Ein Pkw fällt da mit Sicherheit nicht drunter. Auch die von Dir angeführten Darlehen für Instandhaltung und Reparatur beziehen sich nur auf die Unterkunft.
    Es gibt für Deinen Fall keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen, Du kannst nur versuchen ein Darlehen schriftlich zu beantragen und Deine Situation zu schildern.

  • ich hätte es auch zurück gezahlt..erst hieß es 1000 euro und raten von 100 euro... war mir auch recht..weil ich will die umschulung weiter machen... 2 std später telefonat... schlechte nachricht..:( kein darlehen.. dafür einmalige nicht rückzahlbare hilfe von 50% des anschaffungspreises pkw.. freu freu freu.. und wenn ich alle die ich kenne anbetteln muss um die 2. hälfte zusammen zu bekommen..das schaffe ich...und wenn ich singen gehen muss...