bedarfsgemeinschaft: hartz 4 + studentin mit bafög

  • hallo!
    Ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie für meine frage gewählt.
    mein freund ist hartz4-empfänger und wir leben seit einem jahr zusammen. jetzt musste er einen neuen antrag stellen, in dem ich nun als teil der bedarfsgemeinschaft mit angerechnet werde. ich für meinen teil bin studentin, bekomme bafög und habe nebenher noch einen 400€-job. wir haben überall gelesen - und anbei war das auch die aussage der bearbeiterin - dass ich als studentin (trotz bafög) quasi nicht mit eingerechnet werde, es wegen meines 400€-jobs aber eine "kleine" kürzung geben könnte - "die fällt aber nicht so sehr ins gewicht". nun ist das ganze ding durch, und er bekommt nicht mehr wie vorher die hälfte der miete plus höchstsatz, sondern insgesamt (!) nur noch 240€. das ist weniger als die hälfte von dem, was er ursprünglich bekommen hat. ich glaube nicht, dass man bei über 50% kürzung noch von "kleinen einbußen" sprechen kann und ich habe nicht die geringste ahnung, wie wir uns so durchschlagen sollen. ist das gerecht? am rande: ich habe nicht zu viel auf dem sparbuch/ bausparer, das kann also auch nicht der grund sein. mein nebenjob wrd ihm allerdings mit 223,65 angerechnet. das hieße quasi, ich dürfte nur ca 175@ pro monat verdienen, damit ihm nichts abgezogen werden würde?
    kann das rechtens sein? im übrigen ist sein mietanteil auch herabgesetzt worden, aus uns unerfindlichen gründen.
    vielen dank im voraus!

  • interessanterweise berechnet der einen anspruch von 617 €. es ist nicht so, dass wir darauf nicht gekommen wären, wir haben uns schon belesen und in foren gestöbert etc. aber leider sind die erfahrungen dort auch sehr unterschiedlich - von bafög wird nicht angerechnet bis darf max. zur hälfte angerechnet werden. fakt ist, dass mir der abzug von nicht ganz 400€ etwas viel vorkommt. und spannend ist auch, dass in dieser "horizontalübersicht", die wir zum bescheid bekommen haben, ein "sonstiges einkommen" - neben dem 400€-betrag für mein erwerbseinkommen - von nochmals 417,90€ aufgeführt ist. ich habe nicht die geringste ahnung, was genau das sein soll. mein bafög liegt höher, aber es sind auch mehr als besagte 50% des bafögs. genaue auflistung:
    einkommensbereinigung: -45€ ; sonstiges einkommen: 417,90€, erwerbseinkommen: 400€; absetzung freibetrag: -115,00€ = Gesamteinkünfte: -657,90€ (daneben handschriftlich: 223,65€ (also das, was ihm angerechnet wird).
    als sonstiges einkommen -laut rechner - werden dinge wie einkünfte aus vermietung etc. bezeichnet. wir vermieten nix ünd haben auch sonst keine weiteren einkünfte, abgesehen von den vormals benannten.

  • Wenn er nur noch 240 Euro ALG 2 bekommt und als Einkommen nur die 223 von dir hat, dann wäre ja sein Bedarf (also Regelsatz + Miete) lediglich 463 Euro?! Ausgehend von einem Regelsatz i. H. v. 337 Euro wären das gerade mal 126 Euro für die Miete. Und dem würde ja auch dein Bedarf entsprechend, so dass sich auch ein so hoher Überschuss erklärt.


    Aber so niedrig (252 Euro) wird doch wohl eure Warmmiete nicht sein?!


    Kannst du mal die ganze Berechnung (also Regelsatz, Mietanteil....) abschreiben?

  • das ist das nächste, was mich verwirrt. unsere miete (warm) liegt bei knapp 300€ (so sieht das loch aber auch aus), davon sind 189€ kaltmiete. als relevante grundmiete hat sie nur ca 126€ berechnet (für bd., +anteil heizkosten von 38,51 und anteil laufende nebenkosten von 30€)). allerdings war doch da was mit mietanteilen, die nicht voll berechnet werden (wasser?). bin mir nicht sicher, ob das der fehler ist, da wie gesagt die miete schin gering ist. allerdings hat er das ganze letzte jahr 145 (also die genaue hälfte der vollen miete) bekommen, jetzt sinds nicht mal mehr 100€.

  • monatlicher gesamtbedarf: 240,61
    regelbedarf: 143,35
    unterkunft und heizung: 97,26


    oder meinst du die horizontalübersicht mit allen beträgen?


    wir überlegen schon ewig die wohnung zu wechseln. ich bin hier damals eingezogen, als ich selbst noch empfänger war, dementsprechend klein ist sie. jetzt ist aber das problem, dass mein freund nun der hartz4-empfänger ist und ich mich erinnere, wie schwer es damals war, den umzug beim amt durchzusetzen. allerdings liegt der fall jetzt wohl etwas anders, da wir zu 2. auf 45m² hausen...

  • @ lacki -

    Zitat

    als studentin hätteste ja mal selber googeln können


    oh man lacki, ich glaube einige hier im Forum verstehen einfach den Sinn eines Forums nicht, die eine spricht von "beraten" und der andere erklärt Studierten das sie sich die Hilfe auch mit googlen hätten woanders holen können ! :D

  • Zitat

    das sie sich die Hilfe auch mit googlen hätten woanders holen können !


    von künftigen akademikern erwarte ich einfach mehr, als von leuten mit durschschnittlicher ausbildung uns allgemeinwissen. aber gerade dieses forum hat mich belehrt, dass es gerade bei den akademikern grau aussieht, der künftigen elite dieser unserer gesellschaft, den frühungkräften und entscheidungsträgern von morgen. aber guck dir im bundestag an, was da so alles rumkepelt. oder gar leute, die in GK versuchen, bürgermeister zu werden.

  • @ Turtle


    bedarfsanteile______________ gesamt __________________ freund __________ ich
    ALG ll _____________________674€ ________________ 337€ ______________ 337€
    Gesamtbedarf _____________674€ _________________ 337€______________ 337€
    Bedarfsanteile kommunaler Träger
    Summe Anteile Grundmiete___ 126€ (monatsrelev. Grundmiete) __ 63€_________ 63€
    Summe Anteile Heizkosten____ 38,51€_______________ 19,26€ ___________ 19,25€
    Summe Anteile laufende NK____ 30€_________________ 15€________________ 15€
    Gesamtbedarf KT __________194,51€ ______________ 97,26€ ___________ 97,25€
    Gesamtbedarfssumme ______868,51€_____________ 434,26€___________ 434,25€
    Einkommensanteile
    Einkommensbereinigung ______ -45€ ________________ --- ______________ -30, -15€
    Sonstiges Einkommen _______ 417,90€______________ --- _______________ 417,90€
    Erwerbseinkommen _________ 400€ _________________ --- ______________ 400€
    Absetzung/ Freibetrag________ -115€ ________________ --- ______________ -115€
    Gesamteinkünfte ___________ -657,90€ _____________ --- _____ -657,90€/ 223,65€
    Tatsächliche EK-Verteilung
    Bedarf BA __________________674€ ________________ 337€ _____________ 337€
    EK-Verteilung I ____________ 657,90€ _____________ 328,95€ __________ 328,95€
    Davon zu verteilen __________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Davon verteilt _______________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    EK-Verteilung II ___________ 657,90€ _____________ 328,95€ __________ 328,95€
    Angerechnetes EK auf
    BA-Leistungen_____________657,90€ _____________ 328,95€ __________ 328,95€
    Anspruch Leistung BA ______ 16,10€ _______________ 8,05€ ____________ 8,05€
    Übersteigendes EK __________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Bedarf TK ________________194,51€ _______________ 97,26€ ___________ 97,25€
    Zuschuss § 22 _______________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Anspruch Leistungen KT ___ 194,51€ ______________ 97,26€ ___________ 97,25€
    Zuschlag Alg ________________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zusatzbeitrag KV ____________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zuschuss KV/PV -
    Vermeidung HB
    _____________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Gesamtanspruch __________ 210,61€ ______________ 105,51€ _________ 105,30€
    einmalige Leistungen _______0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zusätzliche Leistg. für Schule _0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zuschüsse zur KV ___________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zuschüsse zur PV ___________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zuschüsse zur priv. RV _______0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Sanktionsbeträge ___________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Zuschlag ___________________0,00€ ________________ --- ________________ ---
    Regelleistung _______________0,00€ ________________ --- ________________ ---

  • @ lacki -

    Zitat

    was da so alles rumkepelt. oder gar leute, die in GK versuchen, bürgermeister


    würdest Du etwas von Demokratie verstehen, vielleicht mal die Antrittsrede unseres neuen Bundespräsidenten und die des Bundestagspräsidenten zum selbigen Anlass anhören, dann sind Mensche, die solche Bemühungen wie ich sie betrieben habe, schon deshalb wichtig weil dadurch das gewahrt wird was eine Demokratie ausmacht. Ohne mein Bemühen, hätten wir immer noch die CDU in der Verantwortung, und selbst wenn das Bemühen in Zahlen nicht ausschlaggebend war, in so manchem Wähler hat es den Blick geschärft und die Notwendigkeit "jetzt" etwas verändern zu müssen hervor gebracht und das ist das Entscheidende. Du begreifst es nicht weil Du im Grunde eine verkappte Nazi-Denke hast! Lies mal was Du schreibst: Künftige Elite, Führungskräfte und Entscheidungsträger von morgen, und dann das ewige Gehetze das "Menschen nicht arbeiten wollen" und das auch wenig Lohn immer noch kein Grund ist, den Staat áuszunutzen und nicht immer alle nach dem Staat rufen sollen!


    Wer schafft denn in diesem Land Arbeitsplätze oder besser gefragt wer verhindert die Schaffung von Arbeitsplätzen grundsätzlich schon einmal durch bürokratische und unsoziale Regelungen!?


    Du kamellst hier einen Müll und hast im Grunde eine Einstellung das nur eine Elite bestimmen darf was in unserem Land zu passieren hat, Führungstil Diktatur sag ich da nur !

  • nein, ein guthaben gab es nicht. ich finde auch keine entsprechende summe (zb nur kaltmiete o.ä.) im mietvertrag, die den 194,51 entspricht. und wie gesagt, vorher wurden ja auch 50% der gesamtmiete gestattet. und auch sonst wird im bescheid nichts dazu erwähnt. überhaupt taucht auch die eigentliche summe der miete nicht auf.

  • und schon wieder eine frage... ich glaube, ich weiß jetzt, wie sie auf die 126€ relevante kaltmiete pro monat kommt. der mietspiegel unserer stadt sagt, dass eine einfache unterkunft mit einfacher ausstattung und einer m²-zahl über 40 mind. 3€/m² kostet. 42 (m²) x 3 (€) = 126€. darf sie das? die wohnung, die ich damals (ebenfalls als algll-empfänger) bezogen habe und die damals und bis vor 2 monaten für eine (!) person als angemessen galt und immer voll berechnet wurde jetzt plötzlich als "überteuert" einstufen?

  • M. E. n. darf das nicht sein. Das Gesetz sagt, dass die KOSTEN der Unterkunft angemessen sein müssen. Und das bedeutet im Prinzip, dass es, wenn z. B. für 2 Personen 400 Euro angemessen sind, es völlig egal ist, ob du 400 Euro für 30 qm oder 400 Euro für 90 qm bezahlst. Man darf das nicht auf den qm runterrechnen und dann sagen: Wenn für 400 Euro 60 qm angemessen sind, dann sind bei 30 qm nur 200 Euro angemessen.


    Das Schlimme daran wird aber wohl sein: ohne Widerspruch oder gar Klage werdet ihr nichts erreichen.

  • @ turtle 1972 -

    Zitat

    Das Schlimme daran wird aber wohl sein: ohne Widerspruch oder gar Klage werdet ihr nichts erreichen.


    Was ist denn daran schlimm? Evtl. das da von einem JC und / oder Widerspruchstelle dann wieder einmal unnötige Kosten für die Allgemeinheit produziert werden ???
    oder
    Das Leistungsbezieher trotz scheinbar klarer Rechtslage wohl doch nicht so ganz fair von den Leistungsbewilligenden bedient werden? Immerhin bezeichnen sich die einen als Manager und die anderen werden als Kunden betitelt denen man gleichzeitig Defizite in der Qualifikation vorhält. Würde das jemand mit einem Kunden in der freien Wirtschaft machen würde der Dir den Stinkefinger zeigen und sein Geschäft mit jemand anderem abwickeln!


    Ich finde sowas nicht schlimm, ich bezeichne Sowas eher als traurig! Traurig weil der Staat sein Monopol ausnutzt um seinem Kunden die Daumenschrauben anzulegen, einzig bei Banken kennt man einen solchen Umgang mit den Kunden, die geben auch vor zu welchem Zinssatz man einen Kredit bekommt, allerdings gibt es da noch den freien Wettbewerb unter den Kredithäusern, niemand kann aber als Leistungsbezieher mal eben so in die Zuständigkeit eines anderen JC wechseln!

  • Ein widerspruch wird auf jeden fall erfolgen. aber wir sammel noch die fakten.. ich denke auch, dass sie sich insgesamt irgendwo verrechnet haben muss.. nach den (sehr detaillierten) angaben auf der vorhin beschriebenen bafög-seite dürften eigentlich nur ca. 120€ abgezogen werden, womit ich auch gerechnet hätte.. mal sehen, was nach dem widerspruch kommt.
    danke nochmal!