|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo ihr lieben
ich bin 34 und wohne wieder bei meinen Eltern in meinem damaligen Zimmer.Bis Ende 2004 bekam ich ALG. Seit Hartz 4 (2005) bekomme ich kein Arbeitslosengeld mehr.Meine Eltern müssen finanziell für mich aufkommen und auch die Krankenversicherung wird von Ihnen gezahlt.Der Grund sei die Bedarfsgemeinschaft (Es wurden Belege gefordert über die Einkünfte etc. meiner Eltern..) Heute war ich mich wieder arbeitssuchend melden und die Sachbearbeiterin fragte mich, ob ich einen Antrag auf Alg 2 stellen wolle , was mich wunderte weil alle anderen Berater sagten, dass ich keinen Anspruch hätte, erst wieder nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Ich könnte sofort eine Umschulung machen, aber meinen Lebensunterhalt müssten meine Eltern tragen. Bringt es mir etwas Alg2 zu beantragen ? Wenn ja wie sollte ich vorgehen? Meine Nerven liegen allmählich blank. Für eine Antwort bin ich sehr dankbar |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Es wäre gut gewesen, wenn du den anderen Beratern schon klar gemacht hättest, das ihr eine Hausgemeinschaft seid und deine Eltern nicht bereit sind für dich aufzukommen. Das wäre dann auch dieses Mal der Fall, wenn du einen Antrag stellst!
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Danke für die Antwort
wenn ich morgen zum berater gehe sage ich das meine Eltern nicht mehr für mich aufkommen und stelle den Antrag auf alg 2. Muss ich bei den Antragspapieren auf spezielle Sachen achten wie Einkünfte meiner Eltern? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Eine kleine Erklärung Seitens deiner Eltern wäre nciht schlecht denke ich. Dann sind die Einkünfte von denen uninteressant. Da wird dann nur noch die Miete durch die Personen geteilt.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eltern beantragen Hartz IV: muss ich für meine Eltern bzw. Vater zahlen? | anonymbleiben2 | Anspruch und Leistungen | 10 | 27.09.2008 11:18 |
| bedarfsgemeinschaft | wolle70 | Anspruch und Leistungen | 5 | 02.09.2008 23:53 |
| Schwanger, Bedarfsgemeinschaft mit Eltern | Ceres | Anspruch und Leistungen | 0 | 18.03.2008 16:34 |
| Wie viel man darf Erben von Eltern,Gröss Eltern, Famille oder Anderes? | France | Vermögensanrechnung | 1 | 31.01.2007 16:48 |
| Bedarfsgemeinschaft ab 01.07.2006 bei denn Eltern aber in zweiter Ausbil | cloth | Einkommensanrechnung | 4 | 31.07.2006 20:41 |