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Bedarfsgemeinschaft - Neuantrag?

 
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  #1  
Alt 18.07.2008, 10:34
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Standard Bedarfsgemeinschaft - Neuantrag?

Hallo zusammen,

wie ist das: Wenn ein Partner 1 ALG II bewilligt bekommen hat, nachdem Partner 2 sich "nackig gemacht" und den Antrag mit unterschrieben hat - muss Partner 2, der nun einen Monat lang arbeitslos sein wird, einen Extra-Antrag stellen und zu so einem Kurs gehen, bei dem man das lernt? Oder gibt es da Änderungsanträge?

Ihr würdet mir sehr helfen!

Grüße
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  #2  
Alt 18.07.2008, 10:53
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Beiträge: 153
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Es gibt den Vordruck "Veränderungsmitteilung". (auch online auf der Seite des Jobcenters)

Man kann die Änderungen aber auch formlos in einem Anschreiben (mit entsprechenden Anlagen /Nachweisen) beim Jobcenter einreichen. Der bestehende Bescheid wird dann neu überprüft und man erhält einen Änderungsbeischeid.
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  #3  
Alt 18.07.2008, 11:53
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Beiträge: 7
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Hey,

danke für die schnelle Antwor. Mein Freund war gerade nochmals auf dem Jobcenter und dort meinten sie wieder, er müsse einen Extraantrag stellen und zu diesem Kurs gehen. Bist Du Dir ganz sicher? Warum erzählen die denn dort so etwas? Bin total verwirrt...

Grüße
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  #4  
Alt 18.07.2008, 12:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
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Sorry, vielleicht habe ich deine Frage falsch verstanden!?
Ich habe es so verstanden, dass ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft seit, dein Freund bisher Einkommen hatte und nun arbeitslos wird...

Wenn die Situation eine andere ist, dann hab ich's falsch verstanden...
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  #5  
Alt 19.07.2008, 02:05
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Doch, doch, so ist es: Wir leben gemeinsam und seit Juni beziehe zwar nur ich ALG II, wir wurden aber als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Sprich, mein Freund musste den Antrag unterschreiben und Kontoauszüge usw. vorlegen. Jetzt wird er für einen Monat ebenfalls ALG II beziehen und beim Jobcenter sind sie auch nach der zweiten Nachfrage noch der Ansicht, dass er dafür einen kompletten Erstantrag stellen und diesen einwöchigen Kurs besuchen soll. Es könne aber sein, dass ihn die Kursleiterin kulanterweise gehen lasse, wenn er den Antrag bis dahin komplett habe. Das ist schon merkwürdig.
Kannst Du mir vielleicht sagen, wie man darauf reagieren soll? Bringt es was, wenn ich jetzt trotzdem einfach einen Änderungsantrag stelle und er geht nicht zu dem Kurs - oder macht er sich damit unnötige Scherereien?
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