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Bedarfsgemeinschaft oder nicht

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  #1  
Alt 30.07.2009, 23:06
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Standard Bedarfsgemeinschaft oder nicht

Also meine bekannte hat ein Einfamilienhaus und da meine Jetzige wohnung zu teuer ist (muss 100 euro selber zahlen),hat sie mir angeboten mit mir einen mietvertrag abzuschließen und sie mir ein zimmer vermietet.

sie hat Arbeit ca 1200 euro


ich Harz 4


es sind 2 Bäder vorhanden also somit hat jeder ein Badezimmer ,ich mein eigenes zimme, aber es besteht eine gemeinsame küche

alles andere verbindet uns nicht eben nur der mietvertrag und eben die freundschaft zwischen uns
kein gemeinsames konto oder vollmacht halt das finanzielle ist getrennt

wie ist das jetzt

zählt sowas als Bedarfsgemeinschaft (was ich nicht hoffe)
oder als Wohngemeinschaft
oder bin ich nur Mieter meines Zimmers

danke für eure tipps

Geändert von bennyjackster (30.07.2009 um 23:19 Uhr)
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  #2  
Alt 30.07.2009, 23:48
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Bedarfsgemeinschaft

Hartz IV:
Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.

Bedarfsgemeinschaft
Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).

Unter 25?
Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.

Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.

Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!

Hartz IV & Wohngemeinschaften
Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.

Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!

Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.
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  #3  
Alt 31.07.2009, 00:19
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Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!

das alles trifft nicht zu
habe einen mietvertrag für 1 zimmer mit bad gemeinsamer küche 45 m2 300 euro warm bekommen in ihrem Einfamilienhaus es ist zwar ein gemeinsamer eingang flur und die küche mehr nicht
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  #4  
Alt 31.07.2009, 00:43
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Ja dann ist doch alles klar
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  #5  
Alt 31.07.2009, 08:13
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Hui da bin ich ja beruhigt, ich Hoffe das die mir nicht die beine im bauch fragen,Bzw und mir ne Beziehung unterstellen
oder gar nen Kind im bauch reden.

Man weis ja die versuchen überall zu sparen.

kann mir jemand vieleicht noch den Tipp geben ;was ich zu beachten habe falls die Kontrollieren kommen ,
muss ich sie in die Räumlichkeiten meiner Mitbewohnerin lassen die sogenannte Mitwirungspflicht ,Habe mal gelesen nein da sie kein Geld vom Amt bekommt ,aber sicher bin ich mir nicht genau
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  #6  
Alt 31.07.2009, 14:36
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Wenn eine "Hausdurchsuchung" gemacht wird, kannst du die Herrschaften zwar raus schmeißen, machst dich aber verdächtig, da du ja kein schlechtes Gewissen hast , läßt du sie rein und beantwortest nur die Fragen, die gestellt werden, nur die, sonst nichts.
Alles was ihr macht, wird getrennt gemacht, ihr geht getrennt auf´s WC , jeder wäscht für sich, getrennte Waschmittel, natürlich zwei Betten, zwei Schränke, der Kühlschrank getrennt, am besten beschriften, im Bad getrennte Fächer für Rasierzeug, für sie und für ihn ,
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