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#1
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Hallo,
schildere euch so unkompliziert wie möglich meinen fall: Mein Mann wurde Anfang letzten Jahres Arbeitslos und bekam 1054 Euro ALG 1. Ich bekomme Kindergeld in Höhe von 164 Euro. Für drei personen erstmal zu wenig da allein unsere Miete schon 674 Euro betrug.Wir haben fleissig Bewerbungen geschrieben aber bis Mitte des Jahres keine positive Resonanz. Da unser Erspartes nun alle war gingen wir zur Arge und versuchten ergänzend Hartz 4 zu beantragen.Man lehnte ab da uns Kinderzuschlag in Höhe von 140 Euro und Wohngeld in Höhe von 197 Euro zustand. Dies beantragten wir und erhielten es 1 Monat.Danach wurde der Hartz 4 Satz um 9,50 Euro erhöht. Und bei dem thema Hartz 4 oder Wohngeld und Kinderzuschuss ist ja bekanntlich die regel: wer mehr zahlt malt zuerst. Soweit so gut.....erhielten also zu dem ALG 1 und Kindergeld 346,50 Euro zusätzlich. Durch meine bekannt gewordene Schwangerschaft erhalten wir seit 1 Monat 55 Euro Schwangerschaftsmehrbedarf. Da mein Mann nun ab 31.1.2010 komplett in Hartz 4 rutscht stellten wir einen Folgeantrag ( 6 Monate bei Hartz 4 waren nun auch rum) Der neue Bescheid kam sofort. Demnach bekommen wir 3 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 380 Euro. Nun meine Fragen: wird dieser gezahlt wenn man doch vorher zu dem ALG 1 noch ergänzend ALG 2 erhalten hat? Sollte ich es melden?Hat jemand rat in irgendeiner weise? MfG |
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