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Bei Sanktionen Miete gestrichen o. gekürtzt ?

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  #1  
Alt 22.09.2007, 21:35
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 3
Standard Bei Sanktionen Miete gestrichen o. gekürtzt ?

Hallo,

entschuldigt hatte das Thema schon einmal im August. Gab leider nur
eine Antwort.

soviel ich weiss darf der Satz (350?) für den Lebensunterhalt bis zu 100 % gekürtzt
weden.

Darf die ARGE auch das Geld für die Miete streichen oder
kürzen ???

Vielen Dank für Beiträge.
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  #2  
Alt 25.09.2007, 21:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
ich glaube die Miete darf nicht gekürzt werden, da Obdachlosigkeit droht.
Alles andere kann zu 100% gekürzt werden.
Soweit mir bekannt ist, bekommt eine einzelne Person dann Lebensmittelgutscheine in Höhe von 12,00 € pro Woche.
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  #3  
Alt 27.09.2007, 22:04
Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 80
Standard

Zitat:
Zitat von hosching Beitrag anzeigen
Hallo,
ich glaube die Miete darf nicht gekürzt werden, da Obdachlosigkeit droht.
Alles andere kann zu 100% gekürzt werden.
Soweit mir bekannt ist, bekommt eine einzelne Person dann Lebensmittelgutscheine in Höhe von 12,00 ? pro Woche.
Klasse Beitrag, nur leider falsch-..........

Es können auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden.
Das passiert immer dann, wenn man sich mehrere Male den gleichen Mist erlaubt:

Beispiel:

1. Melderversäumnis 10%
2. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 1´ten 20 %
3. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 2´ten 40%
usw. usw.

Kann recht spaßig werden...
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  #4  
Alt 29.09.2007, 21:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Glücksfrosch Beitrag anzeigen
Klasse Beitrag, nur leider falsch-..........

Es können auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden.
Das passiert immer dann, wenn man sich mehrere Male den gleichen Mist erlaubt:

Beispiel:

1. Melderversäumnis 10%
2. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 1´ten 20 %
3. Melderversäumnis innerhalb eines Jahres nach dem 2´ten 40%
usw. usw.

Kann recht spaßig werden...

Danke für Die Info, melden werde ich auf jeden Fall, doch wie siehts aus wenn man
Jobangebote nicht einhält.
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  #5  
Alt 01.10.2007, 12:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 117
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Sag mal, Glücksfrosch - arbeitest du bei der ARGE? Du kannst so detaillierte Zahlen nennen - das bringt mich auf die Idee. Das sind ja offensichtlich Erfahrungswerte, die dir da bekannt sind.
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  #6  
Alt 19.09.2009, 09:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 3
Standard miete kürzen?

Zitat:
Zitat von stefan-hh Beitrag anzeigen
Hallo,

entschuldigt hatte das Thema schon einmal im August. Gab leider nur
eine Antwort.

soviel ich weiss darf der Satz (350?) für den Lebensunterhalt bis zu 100 % gekürtzt
weden.

Darf die ARGE auch das Geld für die Miete streichen oder
kürzen ???

Vielen Dank für Beiträge.
Es kommt darauf an wie groß deine Wohnung ist auf jeden Fall darf das Amt nie komplett deine Miete streichen,wegen Obdachlosigkeit,das Amt zahlt nur den gesetzlichen Mindestanteil,den Rest musst du drauf zahlen,wenn deine Wohnung größer ist als es dem Hartz 4 Gegebenheiten ich glaube als Einzelperson darfst du nicht mehr als 54-56 Quadratmeter haben,aber wieso kommst Du darauf das man dir oder....? die Miete streichen wird.

Geändert von erich123x (19.09.2009 um 09:49 Uhr)
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  #7  
Alt 19.09.2009, 15:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Schaut bei euren Eingaben mal aufs Datum.Das ganze ist zwei Jahre alt.
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