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#1
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Hallo!
Ich bin 21 und hab für neun Monate ein Beschäftigungsverhältnis. Da ich jetzt noch zu Hause wohne, möchte ich die Chance nutzen und ausziehen. Meine Frage ist nun, wird das Jobcenter mir die Wohnung bezahlen, wenn ich nach den neun Monaten wieder arbeitslos werden sollte? |
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#2
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Hallo patin 86!
Einmal ausgezogen, weil dies aus beruflichen Gründen einer gewissen Notwendigkeit unterliegt, (z.B. schlechte Verbindungen mit Bus und Bahn zu einem weiter entfernten Arbeitsplatz, oder ungünstige Arbeitszeiten mit dem Effekt das diese Verbindungen nicht genutzt werden können) wirst Du nach eintretender Arbeitslosigkeit nicht wieder gezwungen werden können Zuhause unterkommen zu müssen. Dieser Irrglaube wird nicht häufig genug aber genau von der ARGE geschürrt, weils Kosten spart. Problematisch ist für Dich daher nur der Auszug wenn Du auch weiterhin zum Verdienst ALG II Leistungen als Aufstockung beziehen müsstest. Ìst Dein Verdienst hoch genug eine eigene Wohnung zu finanzieren, dann kannst Du jeder Zeit ausziehen! Auch die Tatsache das der Arbeitsvertrag nur 9 Monate läuft, darf von der ARGE nicht als Grund genommen werden immer ein diesbezüglich ominöses Jahr Auszug aus der elterlichen Wohnung belegen zu müssen. Für den Fall der Fälle kannst Du ja 3 Monatsmieten vorsorglich beiseite legen, dann ist auch diese Klausel aussen vor, wenn es nach 9 Monaten dann doch so kommen sollte. Gruß |
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#3
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Danke für deine Antwort. Was ist, wenn bei mir keine beruflichen Gründe vorliegen? Meine Eltern würden nach meinen Umzug in einer kleineren Wohnung ziehen, da wäre ja kein Platz mehr für mich
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#4
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Hallo Patin86!
Ist doch nur positiv! Dann gibt es doch keinen Grund Dich zurück zu schicken! auch wenn der neue Lebenspartner Dich z.B. nicht so akzeptiert, das Du dort einziehen könntest. Gruß |
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