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#1
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Hallo!
Ich wollte mal nachfragen, ob ich bei folgendem Fall Anspruch auf Leistungen hätte! Also ich (20 Jahre) wohne derzeit noch bei meiner Mutter mit ihrem Ehepartner (beide stehen in Arbeit). Ein Bekannter (sehr guter Freund) lebt alleine in seiner Wohnung und bezieht noch ALG2 (fängt ab dem 5.1 wieder an zu Arbeiten) und wir hatten überlegt eine Wohngemeinschaft zu bilden. Und da wollte ich fragen, wenn ich jetzt zu ihm ziehe und einen Antrag auf ALG2 stellen würde, hätte ich dann Anspruch darauf? Ich würde dort Mietfrei wohnen. Ich selber habe jetzt noch keinen Anspruch auf ALG 1 od. 2 da ich eine schulische Ausbildung abgeschlossen habe und wie gesagt ja noch bei meinen Eltern wohne. Liebe Grüße |
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#2
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Hallo,
deine Eltern sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. |
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#3
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Wenn du ausziehst in dem Wissen, dann auf Hartz IV angewiesen zu sein, bekommst du nicht einen Cent, weil du deine Hilfebedürftigkeit selber und wissentlich herbeigeführt hast.
Ich bin mit meinem Freund zusammengezogen, als ich meinen ersten Job hatte und zu dem Zeitpunkt genug Geld für mich hatte. Mein Einkommen wurde bei ihm sogar angerechnet, so dass er weniger als vorher hatte. Als ich dann aber wieder arbeitslos geworden bin (leider nach relativ kurzer Zeit - Zeitarbeitsfirma ), habe ich von da an auch Hartz IV bezogen, obwohl ich auch erst 20 war. Hängt wohl damit zusammen, dass die ARGE bei der Absicht einer Familiengründung nicht verlangen kann, wieder zurückzuziehen, und ich vorher Arbeit hatte...Liebe Grüße, Jana |
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