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#1
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Hallo...
Ich brauch mal eure Hilfe.. Und zwar .. ich bin 36 Jahre alt und bin noch verheiratet wohne aber nicht mehr mit meinem "Noch-Ehemann" zusammen... ich werde mich demnächst scheiden lassen... Ebenso bin ich arbeitslos.. bekomme hartz 4.. Ich habe mir überlegt, ob ich zu meiner Schwester und ihrer Familie ziehen kann.. bekomme ich dann weiterhin mein Geld ? oder bekomme ich dadurch weniger? Liebe Grüße schokolade ...
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#2
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das geht. du kannst dort innerhalb der familie deine eigene bedarfsgemeinschaft bilden. das heisst, dass du 359 euro bekommst und einen anteil der miete. da wäre es ratsam, einen untermietvertrag zu machen. aber eben nur anteilmäßig entsprechend der gesamten personenzahl durch die warmendmiete.
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