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#1
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Hallo
könnte mal Hilfe gebrauchen,wie schreibe ich einen Überprüfungsantrag. Meine Tochter sollte BAföG bekommen weil sie noch zur Schule geht, ich bin Hartz 4 meine Frau Arbeitet. ich bekomme schon ein Jahr lang das BAföG abgezogen,obwohl meine Tochter noch keinen cent gesehen hat. aber wie schreibe ich da einen Überprüfungsantrag ? Danke schon mal |
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#2
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Habt ihr denn keinen Wiederspruch gegen den Bescheid eingereicht, als das Bafög abgezogen wurde? Da gibts ja immerhin neu errechnete Bescheide.
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#3
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Ich ergänze mal meine Antwort von eben noch:
Informationen zu dem Überprüfungsantrag findest du auf dieser Seite hier http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...9c411fcf04.php Deine Tochter hätte längst ebenfalls Geld über Hartz4 bekommen müssen, da ich nicht glaube das sie die Vorraussetzungen für das Schülerbafög jemals erfüllt hat, wenn man sich mal die Vorraussetzungen ansieht, die auf der Hauptseite hier zu finden sind : Zitat:
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#4
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Hallo Doriel
schon mal Danke für den Link Wiederspruch nichts schriftliches, weil bisher alles Telefonisch super geklappt hat. Mir wurde gesagt vom Fallmanger ich soll denen Beine machen, ihr steht BAföG zu aber nichts passierte. Aber es wurde mir weiter abgezogen das sind 192.00 € wo jeden Monat fehlen Möchte was Schriftliche aufsetzen kenn mich aber da nicht aus was ich da schreiben muss |
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#5
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Die Information vom Fallmanager ist schlichtweg falsch!
Meinem Vater hat man das damals auch erzählt und ich bin zweimal zwischen Bafögamt und Arge hin und her gelaufen. Wenn die Vorraussetzungen nicht bestehen, kriegt man das einfach nicht. Sie gehört in die Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn die Mittel eben fehlen, auch Anspruch auf Leistungen! Widersprüche sind IMMER schriftlich zu verfassen, damit man auch rechtlich was in der Hand hat!!! Sowas in Zukunft bitte IMMER schriftlich erledeigen. Telefongespräche kann man einfach vergessen! |
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#6
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was kann ich jetzt noch aufsetzen, und wie schreibe ich es ?
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#7
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Na ich würde diese Überprüfungsantrag stellen gemäß §44 SGB X
und als Beweis auch auf jeden Fall eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt dabei legen! Wie soll man sowas schon formulieren, ist doch ganz einfach! Sehr geehrter Herr "Sachebareiter", (natürlich den Namen eintragen, wenns ne Frau ist, entsprechend abändern. Übrigens ist derjenige der Sachbearbeiter, der auf den Bescheiden steht!) gemäß §44 SGB X stelle ich einen Überprüfungsantrag für die Bescheide vom xx.xx.xxxx und xx.xx.xxxx (die daten der Bescheide angeben, bei denen das Bafög bereits angerechnet wurde). Die angerechneten Bafögbezüge sind unrechtmäig berücksichtigt worden, da keine Zahlung vom Bafögamt erfolgten, aufgrund der nicht erfüllten Vorraussetzungen. Als Beleg ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen bla bla Bitte beachte aber, das diese Überprüfung 6 Monate dauern kann!!! Wenn der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurückliegt unbedingt Widerspruch einlegen!!! Sollte jetzt in kurzer Zeit ein neuer Bescheid erfolgen und das Geld wird immer noch angerechnet, ebenfalls unbedingt Wiederspruch einlegen! Die Formuliereung ist dann ähnlich wie beim Überprüfungsantrag, nur ohne eben als Widerspruch und nicht Überprüfungsantrag (auch ohne den Paragraphen!). |
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