Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

bekomme kein BAföG

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.07.2009, 11:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
Beitrag bekomme kein BAföG

Hallo

könnte mal Hilfe gebrauchen,wie schreibe ich einen Überprüfungsantrag.
Meine Tochter sollte BAföG bekommen weil sie noch zur Schule geht, ich bin Hartz 4 meine Frau Arbeitet.
ich bekomme schon ein Jahr lang das BAföG abgezogen,obwohl meine Tochter noch keinen cent gesehen hat.

aber wie schreibe ich da einen Überprüfungsantrag ?

Danke schon mal
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.07.2009, 11:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Habt ihr denn keinen Wiederspruch gegen den Bescheid eingereicht, als das Bafög abgezogen wurde? Da gibts ja immerhin neu errechnete Bescheide.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.07.2009, 11:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Ich ergänze mal meine Antwort von eben noch:

Informationen zu dem Überprüfungsantrag findest du auf dieser Seite hier
http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...9c411fcf04.php

Deine Tochter hätte längst ebenfalls Geld über Hartz4 bekommen müssen, da ich nicht glaube das sie die Vorraussetzungen für das Schülerbafög jemals erfüllt hat, wenn man sich mal die Vorraussetzungen ansieht, die auf der Hauptseite hier zu finden sind :
Zitat:
Schüler an allgemeinbildenden Schulen

Die Förderung von Schülern an allgemeinbildenden Schulen kann im wesentlichen in drei Gruppen unterteilt werden:
1.) weiterführende allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung)

Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen oder Fach- und Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, werden lediglich dann gefördert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen. Darüber hinaus muss eine der folgenden Vorrausetzungen vorliegen, damit eine Förderung möglich ist:

* Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen.
* Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
* Der Auszubildende führt einene eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.07.2009, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
Beitrag

Hallo Doriel

schon mal Danke für den Link
Wiederspruch nichts schriftliches, weil bisher alles Telefonisch super geklappt hat.
Mir wurde gesagt vom Fallmanger ich soll denen Beine machen, ihr steht BAföG zu aber nichts passierte.
Aber es wurde mir weiter abgezogen das sind 192.00 € wo jeden Monat fehlen

Möchte was Schriftliche aufsetzen kenn mich aber da nicht aus was ich da schreiben muss
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.07.2009, 12:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Die Information vom Fallmanager ist schlichtweg falsch!
Meinem Vater hat man das damals auch erzählt und ich bin zweimal zwischen Bafögamt und Arge hin und her gelaufen.
Wenn die Vorraussetzungen nicht bestehen, kriegt man das einfach nicht. Sie gehört in die Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn die Mittel eben fehlen, auch Anspruch auf Leistungen!

Widersprüche sind IMMER schriftlich zu verfassen, damit man auch rechtlich was in der Hand hat!!! Sowas in Zukunft bitte IMMER schriftlich erledeigen. Telefongespräche kann man einfach vergessen!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.07.2009, 12:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 3
Beitrag

was kann ich jetzt noch aufsetzen, und wie schreibe ich es ?
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.07.2009, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Na ich würde diese Überprüfungsantrag stellen gemäß §44 SGB X
und als Beweis auch auf jeden Fall eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt dabei legen!

Wie soll man sowas schon formulieren, ist doch ganz einfach!

Sehr geehrter Herr "Sachebareiter", (natürlich den Namen eintragen, wenns ne Frau ist, entsprechend abändern. Übrigens ist derjenige der Sachbearbeiter, der auf den Bescheiden steht!)

gemäß §44 SGB X stelle ich einen Überprüfungsantrag für die Bescheide vom xx.xx.xxxx
und xx.xx.xxxx (die daten der Bescheide angeben, bei denen das Bafög bereits angerechnet wurde).
Die angerechneten Bafögbezüge sind unrechtmäig berücksichtigt worden, da keine Zahlung vom Bafögamt erfolgten, aufgrund der nicht erfüllten Vorraussetzungen. Als Beleg ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Bafögamt in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen
bla bla


Bitte beachte aber, das diese Überprüfung 6 Monate dauern kann!!!
Wenn der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurückliegt unbedingt Widerspruch einlegen!!!
Sollte jetzt in kurzer Zeit ein neuer Bescheid erfolgen und das Geld wird immer noch angerechnet, ebenfalls unbedingt Wiederspruch einlegen! Die Formuliereung ist dann ähnlich wie beim Überprüfungsantrag, nur ohne eben als Widerspruch und nicht Überprüfungsantrag (auch ohne den Paragraphen!).
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kein Bafög, kein Hartz 4, keine Sozialhilfe - nix ?! Irrlicht Anspruch und Leistungen 10 21.09.2011 11:39
Kein Bafög - aber auch kein Wohngeld? Pogotorte sonstige Ausbildungsförderung 1 25.03.2009 13:59
Bekomme Kein Geld Mehr!!! weizenbock Anspruch und Leistungen 2 27.11.2008 09:10
Kein Bafög, kein Hartz, kein BAB...? Calvin Sozialhilfe 3 24.10.2008 10:23
kein BAföG, kein Hartz 4 (12 FOS 12. Klasse) jAk Anspruch und Leistungen 5 20.03.2008 20:14