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Bekommen wir durch eine Hochzeit mehr Geld?

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  #1  
Alt 14.09.2007, 18:21
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Hallo!

Ich möchte jetzt erstmal kurz unsere Lebensverhältnisse erläutern, und hoffe, dass mir dann jemand eine Antwort auf meine Frage geben kann.

Mein Partner ist 28 Jahre alt und studiert. Seine Eltern haben zum 1. September 2007 alle Zahlungen eingestellt, und Bafög bekommt er auch nicht, da seine Eltern zuviel verdienen. Also ist es so, dass er überhaupt kein Einkommen hat.
Ich bin 29 Jahre alt, seit der Geburt meiner Tochter (nicht seine Tochter) im Jahr 2000 arbeitslos.

Ich bekomme vom Amt nur Geld für meine Tochter und mich, die Miete wird zu 2/3 gezahlt. Dazu kommen Kindergeld und UVG vom Jugendamt.

Mein Partner steht in den Bescheiden mit drin, wird allerdings überall mit 0,00 ? angezeigt.

Wir wohnen nun seit 4 Jahren zusammen und wollen heiraten. Wie verhält es sich da mit dem Hartz IV???

Wird mein Partner dann mitberechnet oder bleiben wir bei dem Geld das wir auch jetzt bekommen?
Ich weiß das die Antworten hier nicht von Rechtsanwälten kommen, aber finden konnte ich sonst nichts. Ich wäre schon über jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße,

cinni
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  #2  
Alt 26.09.2007, 13:03
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Hat denn hier keiner einen Rat für uns???
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  #3  
Alt 02.10.2007, 21:00
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Wenn ihr heiratet bedeutet das in keinem Falle mehr Geld für euch, dein Freund oder dann Mann wird zwar mit Einkommen eingerechnet sofern er eins hat.
Er hat aber im Gegenzug immer noch kein Anrecht auf ALG2 da er eingeschriebener Student ist.
In Härtefällen kann Studenten aber seit 01.01.07 ein Zuschuß bei den Wohnkosten gewährt werden, dies ist aber zu prüfen und wurde bisher nur bei Härtefällen (z. Bsp. während der Diplom oder Magisterarbeit und diese bei Versagung der Leistung gefährdet gewesen wäre) bewilligt.
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  #4  
Alt 02.10.2007, 21:52
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Erstmal vielen lieben Dank für deine Nachricht. So in etwa hatte ich mir das schon gedacht. Zwecks Wohngeld haben wir schon einen Antrag eingereicht, mal schauen was sie sprechen.
Allerdings dachte ich mir schon das wir keinerlei Vorteile deswegen haben, aber heiraten werden wir wahrscheinlich trotzdem. 4 Jahre "Wilde Ehe" reicht. ;o)
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  #5  
Alt 02.10.2007, 22:15
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ich meinte nicht durch die Wohngeldstelle, da wird er wahrscheinlich ohne nennenswertes Einkommen sowieso Anspruch haben.
Ich bezog mich auf einen Zuschuß durch dir Arge, also zusätzlich.
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  #6  
Alt 04.10.2007, 08:32
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Zwecks dem Amt haben wir uns schlau gemacht, er würde nur etwas bekommen wenn er Bafög berechtigt wäre, ist er aber nicht da beide Elternteile zuviel verdienen. Nur zahlen tun sie eben nicht mehr, so ist das.
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  #7  
Alt 04.10.2007, 10:50
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Hallo,

das ist immer problematisch wenn die Eltern zuviel Geld verdienen und nicht zahlen.
Ich gehe davon aus, dass in eurem Falle Elternunabhängisges Bafög ausgeschlossen wurde und so bleibt euch nur die Möglichkeit die Unterhaltszahlungen seiner Eltern einzuklagen.
Wenn ihr das aus welchen Gründen auch immer nicht machen könnt oder wollt sieht es schlecht aus, da dein Freund im Prinzip über Einkommen verfügt auch wenn ihm dieses nicht zur Verfügung steht.

Zum UVG...weiß das Jugendamt das du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, denn eigentlich wird UVG nur an alleinerziehende geleistet?

Wenn ihr heiraten solltet fällt UVG auf jeden Fall weg, auch wenn er nicht der Kindsvater ist.
Dann musst du einen Titel gegen den Kindsvater erwirken, dieser muss zwar nachzahlen wenn er eigenen Verdienst hat...doch wird euch das für den Moment nicht viel nutzen.

Habt Ihr eich schon über Studiendarlehen etc. erkundigt?
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  #8  
Alt 05.10.2007, 10:23
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Ja, sieht alles mächtig übel aus. Das Geld einzuklagen wird nicht klappen, da er die Regelstudienzeit überschritten hat. Er hatte auch 2 Auslandssemester, und das nannte sein Vater als Grund nicht mehr zahlen zu müssen.
Das Jugendamt weiß bescheid, der leibliche Vater ist unbekannt, hatte da in meiner wilden Zeit diesen süßen "Unfall".
Wenn der leibliche Vater nicht auffindbar ist, wie soll ich dann einen Titel gegen ihn erwirken können???

Zwecks Studiendarlehen haben wir auch schon geschaut, allerdings muß das spätestens im 10. Semester beantragt werden, und da war ja noch nicht vorrauszusehen das seine Eltern plötzlich nicht mehr zahlen wollen.
Wir haben keine Ahnung wo wir uns noch schlau machen könnten, denn einen Kredit bekommen wir ja auch nicht, da er kein Einkommen hat und ich eben Hartz IV beziehe. Is echt ein Teufelskreislauf.
Und da er sich auf den Abschluß seines Studiums vorbereitet sieht es mit arbeiten auch nicht so rosig aus, er ist ja von morgens bis abends in der Uni, und lernen soll er auch noch, und Kind und ich sind auch noch da.
Naja, da werden wir durchmüssen, allerdings weiß ich nicht wielange ich 3 Leute von dem Geld für das Kind und mich ernähren soll/kann.
Grad jetzt noch zur Schulzeit, wo die Kinder ständig Geld brauchen für Ausflüge, Schulsachen und Kleidung, in dem Alter wachsen die ja noch wie irre.
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  #9  
Alt 05.10.2007, 12:13
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Die ARGE wendet sich selbst an die Eltern. Und wenn diese nicht zahlen wollen, aber verpflichtet sind, holt sich die ARGE das Geld per Gericht.
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  #10  
Alt 05.10.2007, 12:53
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Die Arge wird sich nicht an die Eltern wenden da ein Leistungsbezug des Freundes (da ordentlich eingeschriebener Student) ausgeschlossen ist.
Die Arge würde nur eventuell Leistungen dritter einziehen sofern ein Anrecht auf Leistungen besteht würde, da dies NICHT der Fall ist bsteht kein Anrecht auf Leistungsvorschuß.
Die Arge ist keine vermittelnde Instanz die Unterhalstzahlungen jeglicher Art eintreibt!

Leider ist da nichts zu machen, eventuell besteht im Diplomsemester die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten wenn Ihr glaubhaft machen könnt das der Abschluß bei Versagen der Leistungen bedroht ist.
In diesen Fällen hat die Arge die Möglichkeit Leistungen zu gewähren, dies geschah bisher aber nur in Einzelfällen und ausserdem kann es sein, dass diese wieder auf die Eltern verweist.

Ist ja nicht gerade eine feine Sachen der Eltern!

Wie alt ist denn dein Freund? bekommt er noch Kindergeld und Wohngeld beantragt?

Tut mir echt leid dass ich euch nicht helfen kann, ich weiß wie das ist, mache gerade ähnliches durch.
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