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Berechnung

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  #1  
Alt 28.02.2009, 21:18
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Beiträge: 1
Frage Berechnung

Was wird wie angerechnet, wenn in einer (eheähnlichen) Gemeinschaft ein Partner Hartz IV beantragt und der andere ein Einkommen von ca 1.500€ netto hat? Whg zZt 50qm + 470€warm. Wie hoch ist der Anspruch?
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  #2  
Alt 01.03.2009, 12:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo silla-see,

ich bin davon ausgegengen, dass bei 1500 netto etwa 2000 brutto das Einkommen ausmachen.
Komme dabei auf einen Bedarf von ca. 1470 € für beide und damit steht bei einem Nettoeinkommen von 1500€ dem Partner ohne EK kein ALG II zu.

LG, Jalale.
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