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#1
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Ich habe im Dezember aufgrund von Arbeitslosigkeit ALG 1 beantragt. JETZT
habe ich endlich meinen Bescheid bekommen in dem steht das ich doch tatsächlich einen Anspruch auf ganze 14,76€ täglich habe.Da ich alleinerziehend mit einem 5-jährigen Kind bin erhalte ich somit aufstockend ALG 2. Leider finde ich nirgends einen Online-Rechner der mir so in etwa ausrechnet was ich nun evtl. insgesamt an Leistungen bekomme. Überall wird immer nur mit nach dem Bezug von ALG 1 gerechnet. Ich hoffe ihr könnt mir da vielleicht weiterhelfen... Ich brauche immer in etwa ne Finanzielle Übersicht über mein Geld und ich nehm an wenn sbei der Beantragung vom ALG1 nun 3 1/2 Monate gedauert hat lässt der Rest sicher auch noch ne gaaaanze Ecke auf sich warten. ![]() Viiiielen Dank im Vorraus |
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#2
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Ganz Einfach:
351,00€ + 211,00€ (Regelsetz) = 572,00€ + Kosten der Unterkunft (ich veranschlage mal 500,00€ fiktiv) = 571,00 + 500,00 = 1071,00€ (bedarf) - Einkommen (Kindergeld, ggf, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, ALG I) [164,00€ + 117,00€ (UVG) + 31 x 14,76€ = 457,56€) = 738,56] = 1071,00 - 738,56€ = 332,44€ ALG II Snspruch. Unterhalt muss eben so angerechnet werden, wie er gezahlt wird. Hoffe es wurde alles verstanden. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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