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Hallo mal wieder etwas anderes,
mein Vater bekommt seit 2005 ALG 2. Seit heute weiß er das seine EU- Rente durchgesetzt ist. ( Er hat noch keinen genauen Betrag den er bekommt.) Rückwirkend ab 01.06.2005. Wir würde der Betrag mit dem schon erhaltenen ALG 2 verrechnet werden? zB. man hat 500 Euro ALG 2 bekommen ist es besser wenn man 600 Euro Eu-Rente bekommt oder 400 Euro EU-Rente? Besser in der Hinsicht das man nichts zurück bezahlen muss. Würde in einer Bedarfsgemeinschaft die Eu-Rente von 2005 an wie ein Einkommen gerechnet werden oder wird die EU-Rente mit dem ausgezahlten ALG 2 verrechnet? Das ist alles so schwierig. Freue mich über aufschlussreiche Antworten. |
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