Berechnung Arbeitslosengeld

  • Hallo,


    ich bin neu hier und bräuchte dringend Eure Hilfe!


    Seit dem 1.4.2009 war ich bei einer Firma beschäftigt. Im April 2011 erkrankte ich schwerer. Seit Juni 2011 erhalte ich deshalb Krankengeld und inzwischen wurde mir von der Firma zum 15.03.12 gekündigt. Derzeit bin ich noch arbeitsunfähig (etwa noch für 1-2 Monate).
    Auf dem Arbeitsamt habe ich mich schon gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich mich erst nach meiner Gesundung arbeitslos melden könne. Bis dahin alles logisch und verständlich.


    Meine beiden Fragen wären:
    1. Wenn ich gesund bin erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes dann nach dem letzten Lohn meines ehemaligen Arbeitgebers oder wird das Arbeitslosengeld berechnet nach der Höhe meines Krankengeldes, das ich seit nunmehr 10 Monaten beziehe.


    2. Wie lange ist die Bezugsdauer meines Arbeitslosengeldes, wenn ich fast drei Jahre (es fehlen jedoch zwei Wochen zu drei vollen Jahren) beschäftigt war?


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


    Acati

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!


    Eine Frage hätte ich noch. Mein Sohn ist 19 Jahre alt und lebt nicht mehr zu Hause.


    Muss ich auf dem Arbeitslosenantrag ein Kind ankreuzen, oder zählt es als Volljähriger nicht mehr als Kind?

  • hallo,


    ja, ein kindergeldanspruch besteht.


    Welches Bruttoeinkommen muss ich eigentlich zugrunde legen? Ich habe regelmäßig Überstunden geschoben und hatte Nacht- und Feiertagszuschläge? Werden diese ins Gesamtbrutto mit einbezogen oder nicht mitgerechnet?

  • Hallo,


    erst mal ein herzliches Dankeschön für Eure Hilfe.


    Nun ist bei mir leider ein neues Problem hinzugekommen.
    Anfang dieser Woche bekam ich von meiner Krankenkasse Post, in der mir erklärt wurde, dass nach Meinung des medizinischen Dienstes meine Arbeitsunfähigkeit zum 15.03.12 beendet wird. Folglich müsste ich mich auf dem Arbeitsamt melden und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.


    Dabei bin ich aufgrund meines Gesundheitszustandes noch gar nicht in der Lage zu arbeiten. Für mich scheint das so, als wolle mich die Krankenkasse, nachdem mir vom Arbeitgeber gekündigt wurde, nur von ihrer "Gehaltsliste" haben.


    Zwar kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, aber damit würde ich ja paktisch eingestehen noch nicht arbeitsfähig zu sein, was mir möglicherweise Probleme beim Arbeitsamt einbringen könnte, da ich dort ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und das Arbeitsamt deshalb vielleicht nicht zahlen würde.


    Ich will unbedingt vermeiden, dass ich dann ohne Geld da stehe und bin über jede Hilfe dankbar.

  • Hallo,


    es gibt leider noch ein Problem, wegen dem ich Eure Hilfe brauche.
    Mein Ex-Arbeitgeber schuldet mir noch 29 Tage Resturlaub. Wird diese Urlaubsabgeltung in irgendeiner Weise auf das Arbeitslosengeld berechnet?


    Danke schon mal für Eure Hilfe.

  • Danke lacki für die schnelle Antwort.


    Einkommensbescheinigung des Ex-Arbeitgebers liegt zwar noch nicht vor, aber ich gehe ziemlich sicher davon aus das dieses Urlaubsentgeld aufgeführt ist; und auf dem Antrag muss ich es dann sowieso angeben.


    Wie genau wird diese Urlaubsabgeltung aufs Arbeitslosengeld berechnet?

  • Danke lacki :-)


    die Ausrechnung des Arbeitslosengeldes ist jedoch nicht das Problem, sondern die Urlaubsabgeltung.


    Ich habe gehört, dass sich das Arbeitslosengeld um die Tage des Anspruchs an Urlaubsgeld verringert.
    Bei 29 Tagen restlichen Urlaubsanspruch würden dadurch das Arbeitslosengeld erst 29 Tage später beginnen.


    Demnach bekäme ich erst ab Antragsstellung am 15.3. im Grunde erst ab 14.4 Arbeitslosengeld.
    Ob das so stimmt weiß ich allerdings nicht genau.
    Weiß jemand darüber Bescheid?

  • Danke lacki :-)


    Ich habe gehört, dass sich das Arbeitslosengeld um die Tage des Anspruchs an Urlaubsgeld verringert.


    Stimmt nicht ganz. Das Alg ruht für die Zeit der Urlaubsabgeltung, d.h. die Zahlung beginnt später. An der Gesamtanspruchsdauer ändert sich aber nichts. Das Ende wird um den gleichen Zeitraum hinausgeschoben.

  • Ich weiß nicht wo ich es Unterbringen sollen. Weiß nicht mal wie ich ein neues Thema öffne.


    Mein Vater bezieht ALG 1 in ursprünglicher Höhe von 918€. Vermittlungen scheiterten bis auf einige. Bei einer Firma hat er 3 Wochen Probearbeiten gehabt. Nach der Kündigung bekam er einmal das Gehalt von den drei Wochen und auf einmal 95€ weniger von der Argentur für Arbeit. ALG 1 beträgt nun 823€. Warum kriegt er auf einmal weniger und wie genau wird das berechnet? Und welche Leistungen stehen einem Alleinstehenden Mann mit Kind zu?


    Danke und Mfg Shadow 90

  • Ich weiß nicht wo ich es Unterbringen sollen. Weiß nicht mal wie ich ein neues Thema öffne.


    Mein Vater bezieht ALG 1 in ursprünglicher Höhe von 918€. Vermittlungen scheiterten bis auf einige. Bei einer Firma hat er 3 Wochen Probearbeiten gehabt. Nach der Kündigung bekam er einmal das Gehalt von den drei Wochen und auf einmal 95€ weniger von der Argentur für Arbeit. ALG 1 beträgt nun 823€. Warum kriegt er auf einmal weniger und wie genau wird das berechnet? Und welche Leistungen stehen einem Alleinstehenden Mann mit Kind zu?


    Danke und Mfg Shadow 90


    Hallo Shadow90,
    du kennst doch die Lösung.


    .... Und welche Leistungen stehen einem Alleinstehenden Mann mit Kind zu?
    ...


    Diese Frage ist die Lösung.
    Also sofort bei der Agentur melden und mitteilen, dass das Kind nicht berücksichtigt wurde.
    Leg mal beide Bescheide nebeneinander und vergleiche die Angaben.


    dms