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Berufstätig und trotzdem Hartz 4 berechtigt?

 
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  #1  
Alt 12.03.2007, 18:52
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Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2
Standard Berufstätig und trotzdem Hartz 4 berechtigt?

hi, ich gehe seid einen halben Jahr arbeiten und habe eine 5jährige Tochter.

Ich verdiene 7,50 ? pro Std. brutto, habe eine 45 Std. Woche und habe Unterhaltsgeld und Kindergeld.

Insgesamt komme ich auf einen Nettobetrag, mit KG und UG 1, von ca 1100? netto, wovon 420 ? die Miete beträgt.

Nun hat mir eine Kollegin erzählt, dass sie Hartz beantagt hat und sie tatsächlich ca 300 ? bekommt.

Ich fragte wie sich das zusammenstellt und sie sagte mir folgendes.

Sie hat 2 Kinder ist alleinerziehend. Sie erzählte, dass Ihr mit Regelsatz für sich und Ihren Kindern + Miete + AUTOVERSICHERUNG(????) + Alleinerzienden zuschlag + Freibetrag für sich( ??????? weil sie arbeiten geht????) auf rund 1800 kommen müsste. Insgesamt bekommt sie mit Gehalt und KG und andere Zahlungen ca 1500 ?, sodass Sie tatsächlich Hartz 4 bekommt in höhe von ca 300 ?.

Nun ist mir vor schreck alle gesichtszüge entglitten. Ich fragte Freibetrag, weil ich arbeiten gehe??? Autoversicherung???? Alleinerziehenden Zuschlag, GEZ befreiung?????

Ahäm das alles habe ich heute zum ersten mal gehört, aber mich interressiert es nun doch, weil ich mit 1100? netto im monat schon recht bescheiden da stehe, da ich dafür eine 45 std.woche arbeiten muss.

Das oben genannte rechenbeispiel ist natürlich nur rund gerechnet, aber kann mich jemand aufklären, was da dran ist und was ich tatsächlich beantagen kann bzw. ob man tatsächlich hartz 4 beatragen kann, obwohl ich berufstätig bin???

vielen dank im vorraus
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  #2  
Alt 12.03.2007, 21:05
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 548
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Hallo riskis,

natürlich besteht ach die möglichkeit, trotz berufstätigkeit aufstockend ALG II zu benatragen. Ob dies bei dir zutrifft, kann ich von hier aus nicht sagen. Schau mal im Internet nach, dort findest du ALG II Rechner.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Antrag auf Wohngeld zu stellen und einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 12.03.2007, 21:19
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Beiträge: 2
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hi,

danke für die info. werd mal den AL II Rechner probieren und ansonsten mich mal um die von dir genannten Dinge kümmern.

gruss
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  #4  
Alt 13.03.2007, 10:18
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 548
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Hallo riskis,

mach mal.............du kannst nichts verlieren. Sollte sich kein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag ergeben, dann kannst du immer noch einen Antrag auf aufstockend ALG II stellen.

Sollest du noch Fragen haben, dann melde dich einfach nochmal.

Alles Liebe
Kätzchen
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