Bescheid ALG II/Einkommensbereinigung

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    ich schreibe im Namen meiner Tochter 23 Jahre, da sie noch keinen PC hat. Den PC hatten wir immer zusammen genommen. Mein Mann und ich sind aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und unsere Tochter in eine eigene Wohnung, da sie in der Stadt eine Arbeit hatte. Leider seid Oktober 2010 nicht mehr. Dann bekam sie ALG I 423,30 €. Außerdem hat sie einen Wohngeldantrag gestellt, dort war man erstaunt, das das AA ihr nicht gesagt hat sie soll einen Antrag auf ALG II stellen. Das hat sie nun getan und die Bescheide bekommen.
    Unsere Frage zu den Bescheiden: Es werden Einkommensbereinigungen angegeben. Kann uns bitte mal erklärt werden, was das genau ist. Ich schreibe auch gleich mal die Beträge mit.


    5.1.- 31.1.2011 Einkommensber. - 105,55 €
    1.2.- 28.2.2011 Einkommensber. - 117,28 €
    1.3.- 31.3.2011 Einkommensber . 86,01 €


    Und außerdem bekommt meine Tochter nur bis 23.3.2011 Arbeitslosengeld, warum ist da eine Berechnung bis 31.3.2011 vorgenommen wurden. Ist das ein Fehler vom Amt und muß sie da Wiederspruch einlegen.


    Wir würden uns freuen wenn jemand uns darauf eine Antwort geben könnte.


    Vielen Dank im Vorraus!! Akiram

  • Diese Einkommensbereinigungen sind Minus-Einkommen (Freibeträge), d.h. sie kommen Eurer Tochter zugute. Welches Einkommen hierbei bereinigt wurde, kann nur eure Tochter wissen.

  • Sory Kitti121,


    ich habe oben nicht erwwähnt das sie vom 1.4.-31.7.2011 auch einen Bescheid bekommen hat und ich denke das ist der komplette Sozialsatz der da genannt wurde. Darum die Frage nach dem Wiederspruch.


    Kannst du bitte dazu noch was sagen.
    Danke!

  • Sie bekommt bis 23. ALG1 und für den Rest des Monates dann nur noch ALG2 Leistungen.Wenn sie sowieso Aufgestockt ALG2 zu dem ALG1 erhält dann wird das Jobcenter bereits den ganzen Monat berechnet haben.Sie bekommt aber nicht wenn du das denkst für den Rest des Monates den ganzen Monatssatz.

  • Einkommensbereinigung bei nichtsselbstständigen Einkommen(Kindergeld, Krankengeld, ALG I usw.)
    30 € Versicherungspauschale
    +Kfz-Haftpflicht
    +Riesterrente oder ähnliches


    Also ähnlich wie bei den Werbungskosten für Arbeitnehmer.


    Die angegebene Höhe und woraus sich das bei Deiner Tochter zusammensetzt, sollte sie wissen oder nochmal nach fragen. Es wird ja nicht immer aufgeschlüsselt in den Bescheiden.

  • Danke Beverly,


    das ist so ungefähr bei meiner Tochter, mit den Angaben. Ja wenn man nicht so oft damit zu tun hat sieht man da nicht mehr durch. Die von den entsprechenden Ämtern müßten auch wirklich da mehr Infos dazu geben.


    Freundliche Grüße !

  • Die beim Amt bearbeiten ja auch nur ihre Programme und das was rausgespuckt wird, wird versand. Wenn sie das per Hand bearbeiten müssten, bräuchten wir mehrSachbearbeiter und bessere Schulungen.


    Ich finde das Thema spannend und hab mich damit beschäftigt. Schön wenn ich helfen konnte.
    Grüßerle