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Bescheid am 30.04.08 erhalten, noch kein Geld

 
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  #1  
Alt 05.05.2008, 17:15
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Standard Bescheid am 30.04.08 erhalten, noch kein Geld

Hallo kann mir jemand bitte sagen, wie lange es normalerweise dauert bis man Geld erhält wenn man seinen Bescheid schon bekommen hat?
Es steht dran: Fällige Beträge wurden bereits zur Zahlung angewiesen. Der Bescheid ist am 30.04.08 in meinem Briefkasten gewesen.
Bis heute ist nichts eingegangen und morgen läuft meine Frist aus, die mir mein Stromanbieter gewährt hat. 8Wochen hat es gedauert bis der Antrag durch war, Frechheit bin im 8. Monat schwanger....

Danke euch

Geändert von glitzersternle (05.05.2008 um 17:23 Uhr)
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  #2  
Alt 05.05.2008, 19:19
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Schwangerschaft dauert sogar noch länger ...
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  #3  
Alt 05.05.2008, 19:29
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Standard lach

Ja die dauert noch länger aber ohne Geld ist jeder weitere Tag die Hölle. Steh kurz vor Rauswurf aus der Wohnung. Keine Miete->keine Wohnung...danke
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  #4  
Alt 05.05.2008, 21:02
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Ich drücke dir die Daumen, dass die Knete morgen da ist.
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  #5  
Alt 05.05.2008, 21:04
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"Steh kurz vor Rauswurf aus der Wohnung."

Ein Rauswurf kann sich sehr lange hinziehen.Mancher Vermieter weiss ein traurig Lied davon zu singen ...

Ohne rechtskräftiges Räumungsurteilist ein Räumung nicht möglich.
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  #6  
Alt 05.05.2008, 21:23
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Beiträge: 5
Standard ....

Das ist klar das dieses nicht so einfach zu machen ist. ein tolles gefühl ist es nicht den vermieter im rücken zu haben.
Nur ehrlich gesagt meiner Frage hat das nicht weitergeholfen, denn die war ne andere
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  #7  
Alt 05.05.2008, 21:24
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Aber danke dir
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  #8  
Alt 05.05.2008, 23:19
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Hallo,scheiss situation.Normalerweise dauert es bei uns ca.8Tage.Hast das Pech das halt der Feiertag und gleich drauf Wochenende war.Ich geh ma davon aus das Du Dein Geld bis Mi.hast.Nicht den Mut verlieren und wenns nicht da ist denen gleich auf die Pelle rücken o.mal zum Beschwerdenbeauftragten Deiner Stadt gehn.
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  #9  
Alt 06.05.2008, 11:24
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Beiträge: 888
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Hallo,

wenn dein Geld noch immer nicht da sein sollte, dann bestehe auf eine Vorschussleistung. (Barauszahlung bei Mittellosigkeit)
Diese kann mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet werden.
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