Bewerbungen schreiben

  • Servus ich bin jetzt seid dem 8.1 Arbeitslos und beziehe zwecks meines geringen Arbeitslosengeldes noch Hartz4, ich sollte bis Heute 18 Bewerbungen schreiben...
    Ich habe auch bis Dato einige Bewerbungen geschrieben, auch Stellengesuche auf meiner Stadt geschalten (für 20€) usw. bemüht hatte ich mich ^^
    Heute habe ich ein Brief der Arge erhalten wo drin Anhörung zwecks der Eigenbemühungen steht.
    Hmmm das Problem ist ich habe nur noch 3 Bewerbungsversendungen im Outlock und das Stellengesuch.
    Meine Frage ist was soll ich da jetzt tun oder was können die mir tun ?

  • Hallo,


    du hast Sanktionen zu befürchten. Du brauchst nur deine Eingliederungsvereinbarung durchzulesen, da ist auch eine Rechtsbelehtung dabei.
    Wieso schafft man es nicht in 6 Monaten 18 Bewerbungen zu schreiben ? Das sind pro Monat 3 !
    Unter Bemühen verstehe ich etwas anderes und die ARGE sicherlich auch, vor allem nachdem du pro Bewerbung auch noch 5€ von der ARGE bekommst. Kein Geld ist also auch keine Ausrede.


    Du kannst nur Besserung geloben und auf einen gnädigen SB hoffen und ihm zeigen dass du es ernst meinst und ihm in der nächsten Zeit mit deinen Bewerbungsbemühungen überhäufst.


    Für mich ist bei einem solchen Verhalten eine Sanktion gerechtfertigt. Man kann wohl von einem ALG II Empfänger erwarten, dass er pro Tag mindestens eine oder zwei Stunden damit verbringt, sich um einen Job zu bemühen.


    Gruß Klaus

  • Du hast das leider falsch verstanden ich habe Bewerbungen geschrieben, auch nicht wenige alles Online abgeschickt mein Outlook löscht aber zu alte versendete Narichten... also habe ich nur die 3 dadrin (aktuell letzten Monat) außerdem habe ich 20€ bezahlt für ein Stellengesuch auf den Städte Seiten die es gibt. Ich meine das des schon Bemühungen sind?


    Es hat sich ein halbes Jahr! keiner gemeldet und wollte was !


    mfg

  • Du musst aber doch die Absagen irgendwo haben, auch wenn nicht alle Arbeitgeber absagen.
    Ist doch auch für dich wichtig, dass du weisst wo du dich beworben hast. Sonst bewirbst du dich ja doppelt bei Unternehmen.


    Erstelle für die ARGE eine Liste, mit den Unternehmen, bei denen du dich beworben hast und gib sie deinem SB. Er kann ja wenn er dir nicht glaubt, bei den Firmen nachfragen.


    Gruß klaus

  • Hallo Sebastian, es zählen nicht nur die Bewerbungen, die du schriftlich gemacht hast, sondern auch die, wo du einfach nachgefragt hast und man dir gesagt hat, dass es zur Zeit keine Stelle gibt. Klaus hat Recht, mache eine Liste, wann wo wie (schriftlich, telefonisch, selbst nachgefragt)du dich beworben hast und lege diese vor. Bei uns bekommt man bei der ARGE dann gleich eine neue Liste mit.
    Viele Grüße