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#1
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Hallo,
ich habe in den letzten drei Monaten 30 Bewerbungen geschrieben und möchte nun die Übernahme der Bewerbungskosten (also die 5€) beantragen. In der "Anlange zum Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten (UBV) bei pauschalisierter Ertsattung" sind 18 Zeilen eingetragen. Brauche ich eine weitere Anlage oder kann ich die Blanko-Anlage kopieren? Kann man die Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen auch nachträglich (nach dem Vorstellungsgespräch) beantragen? Wenn ja, gibt es dazu auch einen Vordruck oder reicht ein eigenes Schreiben? Werden die Bewerbungskosten auch übernommen, wenn ich nächste Woche mit einer Arbeit anfange? Danke für Antwort und Gruß von Uschi |
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#2
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Ich würde die Anlage kopieren und gut.Die Fahrtkosten bekommst du nachträglich nicht erstattet das mußt du immer vorher beantragen.
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#3
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die bewerbungskosten sind auch nicht open end sondern gehen nur bis zu einem bestimmten betrag
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#4
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Sind das nicht so 280 Euro pro Jahr was sie erstatten?
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#5
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Bewerbungskosten müssen im Vorfeld beantragt werden, ebenso die Erstattung der Fahrtkosten (dafür muss der potenzielle AG dann eine Anlage ausfüllen, dass er die Fahrtkosten nicht erstattet).
Bewerbungskosten werden bis max. 260 Euro im Jahr erstattet. Liebe Grüße, Jana |
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#6
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@Jana1987: Wie sollen denn Bewerbungskosten im Vorfeld beantragt werden? Ich weiß doch vorher nicht, wo ich mich bewerbe.
Muß ich dem Antrag alle 30 Bewerbungen beifügen? 30 Kopien plus Antrag ist ja schon ein keines "Büchlein"... |
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#7
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Zitat:
bei uns is es so,das man nach Antragstellung " der Bewerbungskostenübernahme " alle Quittungen aufheben muß,und dann mit dem antrag ,wenn man ein paar zusammen hat,mit abgibt. Normalerweise reicht ein Blatt,wo alle deine bewerbungen draufstehen,also die firmen bei dennen du dich beworben hast. Das mit den fahrkosten zu bewerbungsgesprächen; die mußt du vor Fahrantritt gestellt haben,das reicht bei uns auch kurz vorher,falls es schnell geht mit bewerbungsgespräch, telefonisch. Mußt du mit deinem Berater absprechen. Die kosten waren mal 256€/jahr ; Laut einer aussage einer arge mitarbeiterin gibt es seit neuestem keine grenze mehr. aber dazu habe ich noch ncihts genaueres gefunden. Sorry die schreibweise habs eilig Nochwas:wenn du Arbeitslosengeld bekommst, 5€ pro bewerbung: bei Hartz4 nur die tatsächlichen ausgaben. hier gibts auch interessantes: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.o...p?t-15279.html Geändert von djpandabaer (12.05.2009 um 15:34 Uhr) |
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#8
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Also, ich bekomme auch Hartz IV und ich würde 5 Euro pauschal pro Bewerbung bekommen ...
@ Uschi: Du musst, BEVOR du Bewerbungen schreibst, bei deinem SB die Erstattung der Bewerbungskosten beantragen. Dann bekommst du einen Antrag mit Datum versehen und kannst in die Liste alle ab diesem Datum getätigten Bewerbungen eintragen. Auf Verlangen des Sb musst du zu jeder Bewerbung mindestens das Anschreiben, noch besser das Ablehnungsschreiben des AG vorlegen können. Für die Bewerbungen, die du vor einem Antrag auf Erstattung geschrieben hast, kannst du nachträglich nichts mehr wiederbekommen. Wurde mir auch erst gesagt, nachdem ich schon knapp 40 Bewerbungen geschrieben hatte und die Pauschale dafür zurückbekommen wollte ... Die Fahrtkostenübernahme muss jedes Mal einzeln beantragt werden. Dann bekommst du ein Formular, dass von deinem potenziellen AG ausgefüllt werden muss, und wenn du das dann abgibst, bekommst du von der ARGE die entstandenen Fahrtkosten erstattet. Liebe Grüße, Jana |
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