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#1
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Hallo,
Ich (19) habe vorkurzem meine ausbildung gekündigt, ging halt nicht mehr Eig wollte ich nach der ausbildung zu meiner freundin ziehen, die 700km weg wohnt, aber da ich jetzt schon kann würd ich gerne so schnell wie möglich hinziehn Wohne im moment noch bei meiner mutter, wollte mal wissen ob die arge mir da eine wohnung bezhalt, damit ich dort hinziehn kann und arbeit suchen kann oder weiß einer wie das wäre wenn ich gleich mit meiner freundin zusammen ziehen würde, sie bekommt auch die wohnung von der arge bezhalt, dann müsste die arge ja eig nur einmal miete zahlen oder bekommt sie daduch abzüge? Mfg |
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#2
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Du musst einen trifftigen Grund haben, um bei deiner Mutter auszuziehen (wirklich schwerwiegende Sachen nicht nur "ich komm mit ihr nicht mehr klar"). Nach deiner Beschreibung gibt es den nicht und somit wird dir keine Wohnung finanziert. Und ja, deine Freundin bekäme abzüge. Denn die Miete wird dann durch zwei geteilt und sie bekommt nur die hälfte, weil für die andere Hälfte du dann aufkommen müsstest.
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#3
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du hättest eine möglichkeit, wenn du dir dort eine arbeit suchst, bewerbungsgespräche dort machst usw. und glück hast eine anstellung zu finden, das würde dir einiges erleichtern..
denke daran, übernahme der kosten für vorstellungsgespräche zu beantragen "vorher"..bei so einer entfernung würde sich anbieten, wenn du mehrere termine an ein bis zwei tagen hast..es macht dir im nachhinein einiges leichter, für die die beantragung von umzug usw. .
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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