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#1
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Hallo,
unzwar habe ich jetzt folgendes Problem. Ich bin mit meinem Ex zusammengezogen, in eine Wohnung die komplett er bezahlt hat. Nun ist es so gekommen,das er mich verlassen hat und ausgezogen ist. Für mich alleine ist die wohung viel zu teuer. Das Amt weigert sich mich überhaupt irgendwas zu zahlen,wenn ich nicht sofort ausziehe. Ich habe auch eine kleine Tochter und ausziehen von heute auf morgen is nunmal nicht drin. Jetzt meine frage Darf das Amt mir verweigern das die den Lebensunterhalt zahlen? Immerhin steh ich von heute auf morgen mit garnix da. Und nur von dem Unterhalt und Kiindergeld kann man nicht Leben. ich weiß nicht was ich jetzt machen soll... Gruß Angela |
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#2
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Wenn du bereits ein Kind hast bildest du ja eine eigene BG und kannst somit auch einen Antrag für ALG2 stellen.Dann bekommst du auch die Miete aber nur für ein halbes Jahr in voller Höhe dann mußt du dir eine angemessene Wohnung suchen.Die Umzugskosten mußt du bei der ARGE beantragen.
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#3
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Ich habe ja schon einen Antrag gestellt und daraufhin bekam ich den Brief das ich nix bekomme, bevor ich nicht ausgezogen bin. Nichmal etwas zum leben. Ich finde das es nicht wirklich rechtens is
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#4
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Du sollst also sofort und unverzüglich ausziehen und unter der Brücke mit einem Kleinkind schlafen, toll.
Das Kind ist noch nicht windelfrei ? In diesem Falle würde ich mit einer kompakten Ladung Windel in der Hose mitsamt dem Kind beim Teamleiter auftauchen und ihm eine Geruchsprobe liefern. Da du das Kind alleine nicht tragen kannst, weil die Windeln ja voll sind, nimmst du eine Person deines Vertrauens mit, als Zeuge und fragst höflich nach, ob du beim Teamleiter übernachten könntest, bis du eine Wohnung gefunden hast, die den Vorstellungen der Arge entspricht. Bevor du das Büro betrittst, sorge dafür das der kleine Racker das ganze Haus zusammen schreit. |
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