Bildungs- und Teilhabepaket für Pflegekinder

  • Hallo,


    weiß Jemand, ob für Pflegekinder, dessen Pflegeperson im SGB II Bezug ist, ein Anspruch nach dem Bildungs-und Teilhabepaket besteht ? Der Antrag beim Jobcenter mit Aussicht auf Erfolg zu stellen ist. Unabhängig davon, dass einem Pflegekind durch Leistungen nach dem SGB VIII der Lebensunterhalt gedeckt ist. Das Pfl.kind ist nicht in der BG, sondern Haushaltsangehöriger. Es geht hier primär um die Teilnahme am sozialen, kulturellem Leben, die Bezuschussung zum Mitgliedsbeitrag in einem Sportverein.


    Das Pflegekind erhielt vor dem Pflegevertrag Leistungen vom Sozialamt, nunmehr wurde auch der Zuschuss in Höhe von 10,00 € für den Sportverein bewilligt und ist jetzt für mehrere Monate zurück zu erstatten, da das Kind aus der Sozialhilfe herausfiel und Pflegegeld bezieht.
    Frage a) Wer und wenn, übernimmt diese 10 € aus dem Bildungspaket weiterhin.
    Frage b) muss der bisher bewilligte Zuschuss überhaupt an das Sozialamt zurückgezahlt werden ?


    Auszug aus dem Gesetz:


    "Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen."


    Interessant wäre, wer nun jetzt wirklich zuständig ist ?


    Vielen Dank für Antworten, auch eigene Erfahrungen und Hinweise.