Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

Bin 18 und schwanger!

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.10.2006, 00:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 1
Standard Bin 18 und schwanger!

Hi,
Kann mir jemand hier helfen?

Also ich bin jetzt im 8. Monat schwanger.
Seit August war ich noch in der Berufschule.
Dieses Jahr besuche ich die Schule nicht mehr weil ich dort nicht mehr wegen der schwangerschaft aufgenommen wurde.

Meine Mutter ist alleinerziehend mit 4 Kindern (mich eingeschloßen) und bezieht Hartz IV.
Mein Kindergeld wurde jetzt gestrichen weil ich zur Zeit nicht vermittelbar bin.
Ebenso bezahlt mein Vater auch kein Unterhalt mehr für mich weil ich volljährig bin usw.

Ich habe eine einmalige finanzielle Hilfe von Familie in Not bekommen (400 Euro)
Für Erstaustattung, Babybekleidung, Umstandskleidung und evtl renovierung des Kinderzimmers.
Was aber allein nicht ausreicht. Ich muss vor der Geburt schon einiges angeschafft haben. Auch zusätzliche Medikamente und Arztkosten die die Krankenkasse nicht zahlt muss ich bezahlen.
Aber wie ohne auch nur 1 Cent Einkommen.
Muss meine Mutter für mich aufkommen?

Nach der Geburt bekomme ich dann auch Hartz IV. Ich falle somit ganz bei meiner Mutter raus.
Darf ich unter diesen Bedingungen auch jetzt schon ausziehen?
Wenn ich bei meiner Mutter wohnen bleibe ist das eine Bedarfsgemeinschaft
Was für Leistungen würde ich bekommen? (Ich bin dann auch alleinerziehend)
Was davon muss ich meiner Mutter abgeben?
Bekommt sie dann noch Kindergeld für mich oder gar nicht mehr?
Wie wird das mit der Miete geregelt?

Im Jahr 2007 werde ich höchstwahrscheinlich an dem Projekt vom Arbeitsamt teilnehmen. In diesem Projekt bekommen junge Mütter eine Ausbildung die nur halbtags ist. Die Bezahlung die eigentlich die Betriebe für die auszubildenen übernehmen muss, wird das Arbeitsamt übernehmen, somit haben die Mütter eine bessere Chanche auf eine solche Ausbildung, weil die Arbeitgeber quasi eine kostenlose Arbeitskraft bekommt.

Was ändert sich dann aber bei mir mit dem Arbeitslosengeld 2 an Leistungen?
Und darf ich dann ausziehen? (weil es zwar eine Ausbildung ist aber vom Landkreis bezahlt wird)

Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.

Ich habe noch eine Frage wegen meinen Bruder (19) und meiner Schwester (15).

Unter welchen Bedingungen haben auch sie Anspruch auf Hartz IV?

Vielen Dank im Voraus
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schwanger und U25 milkyw Wohnung und Miete 8 12.08.2008 11:02
Schwanger und Neue Wohnung Günter_und_Irene Wohnung und Miete 11 29.12.2007 16:52
19,Schwanger....33qm Wohnung....was nun? LittleBlackAngel Wohnung und Miete 1 27.11.2007 20:55
Schwanger, umzug, kaution, u.s.w. Sonia83 Wohnung und Miete 0 15.11.2006 10:00
Schwanger unter 25 Fallenangel Anspruch und Leistungen 0 04.09.2006 14:50