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#1
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Hallo folgendes Problem bin 25 Jahre alt kann 5 Jahre erwerbstätigkeit nachweisen für elternunabhängiges BAföG. Aber wohne im Eigentum meiner Eltern (nicht die gleiche Wohnung) zahle seit über 2 Jahren meine Miete habe ich aufgrund von elternunabhängiges BAföG auch anrecht auf mietzuschuss sonst würde sich das würd elternunabhängig selbst wiedersprechen find ich
(Schüler BAföG) |
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#2
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Grundsätzlich zur Vermietung durch Eltern: sofern ein Mietvertrag vorliegt und nachweislich Miete an die Eltern gezahlt wird, ist ein Mietvertrag zwischen Eltern-Kind identisch mit dem Mietvertrag eines Dritten!
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Leider ist bei BAföG keine veralgemeinerung möglich da die die eigenen § haben
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#4
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Das hat nichts mit irgendwelchen §§ zu tun, das ist Rechtsprechung. Wichtig ist, dass die Mietzahlungen nachgewiesen werden können!
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#5
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dankeschön ich werds am besten direkt durch nen anwalt prüfen und anfechten lassen vielleicht hab ich ja glück
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#6
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Ich gehe davon aus, dass du als Mietzuschuss das Wohngeld meinst?
Wohngeld wird nach der Höhe deines tatsächlichen Einkommens gestaffelt, welche Höhe dir zustehen würde, ersiehst du aus dieser Tabelle. Gefördert werden doch nur Wohnungen/Zimmer mit einer Miete von mindestens 20 €/Monat und höchstens 370 €/Monat. Diese Angaben beziehen sich auf einen 1-Personen-Haushalt, wie ich ihn bei dir annehme.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#7
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ne wohngeld wird ausgeschlossen wenn man BAföG bezieht
was ich noch herausgefunden habe das wenn man nur den grundsatz schüler BAföG bekommt kann man eine aufstockung durch ALGII beantragen ist zulässig in diesem fall |
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#8
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Ich wohne auch in der Eigentumswohnung meiner Eltern. Bekomme ca. 380,00 Bafög + Kindergeld (150,-), Nebenkosten betragen 219,-. Wohnungsgeld bekomme ich keines.
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#9
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Hallo zusammen!
Entschuldigt kurz den Einwand! Du schreibst das Du elternunabhängiges Bafög erhältst! Demnach ist der Mietaufwand im Bafög erhalten wenn Du die Kosten für Deine Wohnung davon nicht decken kannst wird es aber keine Leistungen aus dem Sozialtopf dafür geben, so ist mein Kenntnisstand in dieser Sache! Gruß |
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