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Bitte sehr wichtig Elternununabhängig und Eigentum der Eltern

 
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  #1  
Alt 03.09.2008, 17:04
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Standard Bitte sehr wichtig Elternununabhängig und Eigentum der Eltern

Hallo folgendes Problem bin 25 Jahre alt kann 5 Jahre erwerbstätigkeit nachweisen für elternunabhängiges BAföG. Aber wohne im Eigentum meiner Eltern (nicht die gleiche Wohnung) zahle seit über 2 Jahren meine Miete habe ich aufgrund von elternunabhängiges BAföG auch anrecht auf mietzuschuss sonst würde sich das würd elternunabhängig selbst wiedersprechen find ich

(Schüler BAföG)
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  #2  
Alt 03.09.2008, 17:24
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Grundsätzlich zur Vermietung durch Eltern: sofern ein Mietvertrag vorliegt und nachweislich Miete an die Eltern gezahlt wird, ist ein Mietvertrag zwischen Eltern-Kind identisch mit dem Mietvertrag eines Dritten!
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 03.09.2008, 17:46
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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 4
Standard BAföG und Ihre eigenen Gesetze

Leider ist bei BAföG keine veralgemeinerung möglich da die die eigenen § haben
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  #4  
Alt 03.09.2008, 17:49
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Registriert seit: 25.08.2008
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Das hat nichts mit irgendwelchen §§ zu tun, das ist Rechtsprechung. Wichtig ist, dass die Mietzahlungen nachgewiesen werden können!
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #5  
Alt 03.09.2008, 17:51
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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 4
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dankeschön ich werds am besten direkt durch nen anwalt prüfen und anfechten lassen vielleicht hab ich ja glück
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  #6  
Alt 03.09.2008, 18:08
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Ich gehe davon aus, dass du als Mietzuschuss das Wohngeld meinst?

Wohngeld wird nach der Höhe deines tatsächlichen Einkommens gestaffelt, welche Höhe dir zustehen würde, ersiehst du aus dieser Tabelle. Gefördert werden doch nur Wohnungen/Zimmer mit einer Miete von mindestens 20 €/Monat und höchstens 370 €/Monat. Diese Angaben beziehen sich auf einen 1-Personen-Haushalt, wie ich ihn bei dir annehme.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #7  
Alt 03.09.2008, 21:11
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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 4
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ne wohngeld wird ausgeschlossen wenn man BAföG bezieht
was ich noch herausgefunden habe das wenn man nur den grundsatz schüler BAföG bekommt kann man eine aufstockung durch ALGII beantragen ist zulässig in diesem fall
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  #8  
Alt 09.11.2008, 13:24
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Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 4
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Ich wohne auch in der Eigentumswohnung meiner Eltern. Bekomme ca. 380,00 Bafög + Kindergeld (150,-), Nebenkosten betragen 219,-. Wohnungsgeld bekomme ich keines.
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  #9  
Alt 10.11.2008, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 1.061
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Hallo zusammen!

Entschuldigt kurz den Einwand!

Du schreibst das Du elternunabhängiges Bafög erhältst!
Demnach ist der Mietaufwand im Bafög erhalten wenn Du die Kosten für Deine Wohnung davon nicht decken kannst wird es aber keine Leistungen aus dem Sozialtopf dafür geben, so ist mein Kenntnisstand in dieser Sache!

Gruß
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