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#1
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Hallo erstmal ,
ich stehe momentan vor einem Problem und wäre wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Meine Situation: -bin 21 Jahre alt -lebe bei meiner Mutter (zum Vater kein Kontakt) -gehe zur Abendschule Jetzt gibt es dabei 2 Probleme.... 1. Meine Mutter möchte, dass ich ausziehe (was ja nicht all zu schwerwiegend ist, da sie das ja eigentlch nicht darf, ich weiß) aber die Sache ist die, dass ich 2. durch meine Vergangenheit (Vergew., psychische Probleme der Mutter usw) viele Probleme habe und in bestimmten Situationen auch nicht alleine sein kann (Krämpfe, Atmennot..) Meiner Mutter ist es da nicht möglich mir Unterstützung zu geben, auch wegen der "Beziehung" zu ihr, kein Vertrauen usw.... Um eine Ausbildung zu beginnen ist es nun auch erstmal notwendig eine Traumatherapie zu machen. Hierbei ist es auch sehr wichtig, dass ich eine Bezugsperson habe. Mit einem Freund von mir (nicht mein Freund!) habe ich ein sehr gutes Verhältnis und vertraue ihm auch. Er hat mir nun angeboten, dass ich bei ihm wohnen könne und er mich unterstützt. Jetzt ist meine Frage, ob ich -wenn ich zu ihm ziehen würde- Unterstützung bekommen könnte? Das Problem ist halt, dass ich diese Therapie, die ja für meine Zukunft wichtig ist nicht von zuhause aus machen könnte und in einer stationären Therapie müsste ich meine Abendschule abbrechen, weshalb ich dies nicht möchte. Soweit ich mich informiert habe würde ich aber kein Wohngeld bekommen, da ich ja erst jetzt (nach dieser Änderung von Feb 2006) umziehen würde. Andererseits gibt es da ja auch noch diesen §22 Abs. 2a SGB II, doch weiß ich nicht, ob ich mit meiner Problematik darunter falle. Wenn mir jemand helfen könnte, dann wäre ich sehr dankbar dafür! Hoffe, meine Erklärung war nicht zu verwirrend..?! Liebe Grüße, mia_alina |
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#2
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Hallo Alina,
Zur Zusicherung ist der kommunale Träger nur dann verpflichtet, wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Bezug der Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Ich sehe hier allerdings schon einen schwerwiegenden Grund, nachdem was du hier alles geschildert hast. Also würde ich einen Antrag auf Aus/Umzug stellen. Wichtig dabei die ausführliche Begründung!! Wird dies genehmigt, dann sollte dein Freund einen Untermietvertrag mit dir machen. Ebenfalls werden bei Genehmigung die Mietkosten übernommen. Ich schicke dir per PN noch einen Link. Dort findest du eventuell Beratungsstellen in deiner Umgebung, wo du dich nochmals hinwenden kannst. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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