Bitte um Hilfe

  • hallo :)mir wurde vom Jobcenter mit einer Sperrfrist gedroht, wenn ich keinen Rentenantrag mit Abschlag stelle. ich bin 63, meine rente würde jetzt etwas über 300 euro betragen. ich bin geringfügig beschäftigt. da ich die hoffnung auf eine sozialpflichtige arbeit noch nicht aufgeben möchte, die meine rente etwas verbessern könnte u. mir auch gesagt wurde, dass man mich nicht zwingen kann rente mit A. zu beantragen, hier meine frage: muss ich den RA stellen ?????:confused:

  • hallo :) muss ich den RA stellen ?????:confused:


    Ja. § 12a SGB II sagt: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
    1.bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen
    ... "


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man ab 63 den Rentanantrag stellen muss.

  • Da die Person bereits heute 63 Jahre alt ist, ist sie vor dem 1.1.1950 geboren. Dieser Personenkreis (alte 58er-Regellung) ist aber NICHT verpflichtet, eine Rente MIT Abzügen zu beantragen. Diese Pflicht besteht nur für Personen, die ab 1.1.1950 oder später geboren sind!
    Auch wenn die 58er-Regellung NICHT unterschrieben ist, ist die Rentenbeantragung MIT Abzügen auch ohne Unterschrift gültig!!
    Sollte allerdings der Person eine Rente OHNE Abzüge bereits jetzt zustehen, DANN ist § 12a SGBII zu erfüllen und eine Rente zu beantragen.


    Gruß
    Ernie

  • Da die Person bereits heute 63 Jahre alt ist, ist sie vor dem 1.1.1950 geboren. Dieser Personenkreis (alte 58er-Regellung) ist aber NICHT verpflichtet, eine Rente MIT Abzügen zu beantragen. Diese Pflicht besteht nur für Personen, die ab 1.1.1950 oder später geboren sind!
    Auch wenn die 58er-Regellung NICHT unterschrieben ist, ist die Rentenbeantragung MIT Abzügen auch ohne Unterschrift gültig!!
    Sollte allerdings der Person eine Rente OHNE Abzüge bereits jetzt zustehen, DANN ist § 12a SGBII zu erfüllen und eine Rente zu beantragen.


    Gruß
    Ernie


    Richtig, aber nur, wenn der Alg II-Anspruch vor dem 01.01.2008 entstanden ist.


    s.Pkt. 1.5.3: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12a-SGB-II-Unbilligkeitsverordnung.pdf

  • Ja. § 12a SGB II sagt: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
    1.bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen
    ... "


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man ab 63 den Rentanantrag stellen muss.


    GG52
    Seit wann ist Rente eine Sozialleistung ?
    Sie wurde erarbeitet.


    Gruss
    mani

  • Witzig. Renten gibts nach dem SGB VI und sind damit natürlich Sozialleistungen, denn sie sind nunmal in einem SOZIALgesetzbuch geregelt. Man(i) kann es auch gern nochmal im SGB I nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG000600314


    Zitat

    Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger


    Zitat

    § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte

  • @ Turtle 1972 - ...und so macht sich Vater Staat die Dinge so wie er sie braucht! "mani" hat ganz Recht, Rente ist eine Leistung die erarbeitet und angespart wurde und eigentlich kann man das dann auch genauso als Sparleistung betiteln, aber spitzfindige Menschen die im Dienste des Staates stehen finden ja immer einen Weg alles was zu vereinnahmen ist eben auch zu vereinnahmen! Deswegen heisst das Kind dann auch bei den beamteten Staatsdienern Pansion weil das dann keine Sozialleistung ist ? Ich finde Menschen zu nötigen vorzeitig in Rente zu gehen, kann sich der Staat ja gerne erlauben, wenn aber die zuständigen Damen und Herren diesen Weg schon wählen nur um die Mittel aus einem anderen Topf abschöpfen zu können, dann sollten keinerlei Abstriche erfolgen, aber der Staat betrügt seine Bürger eben wo er kann und Handlanger finden sich für diese Praktiken ja auch genügend! Was so ein Vorgehen dann noch mit Sozialverhalten zu tun hat, wissen vermutlich nur jene mit Halbwahrheiten zu erklären die eh nicht die Situation eines Leistungsbeziehers verstehen. Einzig der Umstand darüber entscheiden zu dürfen, qualifiziert zudem auch keinen dieser Zeitgenossen in besonderer Weise, selbiges gilt ja auch für das in Arbeit bringen, deswegen sind ja auch solche grandiosen Darstellungen stetig sinkender Zahlen von Hilfebedürftigen unbedingt in den Medien positiv darzustellen. Nicht nur den Leistungsbezieher haftet eine betrügerische Vorgehensweise an, nein auch der Staat kann sich damit schmückend rühmen!


    Sozial ist alles, was den Staat nix kostet - vielleicht sollten wir es ganz einfach mal auf diesen simplen Nenner bringen!

  • Tse, tse, dann fragt man sich doch, wieso du vehement und wiederholt versuchst, dich selbst als Büttel dieses bösen Staates zu verdingen (was sonst ist ein Bürgermeister oder meinst du, der kann dann wie Graf Koks seine eigenen Gesetze machen und sich um die bestehenden einen Deut scheren)? Dass dich keiner will, steht ja auf einem anderen Blatt.

  • @ turtle 1972

    Zitat

    Dass dich keiner will, steht ja auf einem anderen Blatt.

    als Juristin nimmst Du es mit Deinen Aussagen aber auch nicht ganz so genau, oder ? Im Gegensatz zu den Freunden der neu angetretenen Linkspartei, durfte ich mich z.B. in jedem Wahlbezirk über Stimmen erfreuen und da dies weit über 200 waren, stelle ich fest, das Menschen mit einem Hang zur Großkotzigkeit, alles das was kleiner als 200 ist mit 0 beziffern!
    Vorschlag meinerseits, Du leistest mir gegenüber einfach monatlich eine Summe von 200 €, die ich dann auch gerne beim JC als Einkommen angebe! Schlägt für Dich wertmäßig ja als 0 zu buche und dürfte für Dich somit "keine" Bedeutung haben :D


    Mensch Mäuschen Du und der "lacki" ihr könnt euch ja daran aufgeilen das es ALG II Bezieher gibt, die den Mut haben in diesem Land für Veränderungen anzutreten, ganz sicher würde ich mich nicht zum Büttel dieses bösen Staates machen sondern zum Fürsprecher der Bürger unseres Städtchens und was 100% sicher ist, im Gegensatz zu den Partei unterstützten Kandidaten habe ich die Wählerschaft nicht mit Aussagen belogen oder getäuscht um auf diesen Posten zu kommen. Kannst Dir ja mal die Geilenkirchener Nachrichten nen Monat lang zuschicken lassen, dann weist Du wie das zu verstehen ist.


    Das Du nichts von Kommunalpolitik verstehst kann ich mir vorstellen, aber vielleicht bekommt das Kuhkaff in dem Du lebst neben einer eigenen Postleitzahl ja irgendwann auch mal nen vernünftigen Internet-Zugang :D - ist immer wieder lustig zu sehen wie tief so ein Stachel doch sitzt! Das aus Thüringen die besten Schüler stammen sollen, kann ich Dir aber nicht bestätigen, absolut nicht Baby - dafür das Du eine Abi von 1,8 haben sollst spräche eigentlich nur eines, nämlich das Thüringen in den Niederlanden liegen muss! :D (für all jene die damit nichts anfangen können, in den Niederlanden geht das Notensystem von 1-10 und 1 ist die schlechteste und 10 die beste Note) und keine Sorge Turtle wird es nicht als Beleidigung empfinden mit 1,8 wird sie eh nicht raffen wie das zu verstehen ist! :D - wer die Schlacht eröffnet muss sich nicht über die ersten Toten wundern !

  • Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente


    § 1 Grundatz
    Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. LJ nicht verpflichtet, eine Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre


    Durch eine Kürzung einer vorgezogenenen Rente , die NICHT zum Überleben reicht (Grundsicherungsbetrag), ist der Tatbestand des versuchten Mordes gegeben. Diese Forderung ist somit absolut unbillig!! Das der Differenzbetrag zur Grundsicherung vom Staat übernommen wird, spielt keine Rolle.
    Das BSG hat bereits im vorigen Jahrtausend die künstliche Armrechnung (künstliche Ermordung) als verfassungsmäßig äußerst bedenklich eingestuft!


    Die Vorgehensweise wäre nämlich folgende:
    1.) Zuerst wird die absolute Überlebensrate gekürzt
    2.) Die künstliche Ermordung wird durchgeführt
    3.) Der Differenzbetrag wird gezahlt. (Allerdings NUR auf Antrag!!)


    Die Zahlung des Differenzbetrages heilt nicht die vorher vorgenommene künstliche Ermordung, da das Recht auf Leben nicht beantragt werden muß, sondern ein Menschenrecht ist.


    Gruß
    Ernie

  • Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente


    § 1 Grundatz
    Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. LJ nicht verpflichtet, eine Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre


    ....
    Gruß
    Ernie


    Hallo,
    machst Du es Dir nicht zu einfach?
    Es heißt doch, dass nur wenn die vorzeitige Rente unbillig wäre, diese nicht zu verlangen ist.


    Was heißt nun unbillig?


    Die Verordnung gibt dazu Auskunft.


    Vielleicht ergänzt Du deinen Beitrag um diese Dinge ?


    dms

  • Zitat

    als Juristin nimmst Du es mit Deinen Aussagen aber auch nicht ganz so genau, oder ? Im Gegensatz zu den Freunden der neu angetretenen Linkspartei, durfte ich mich z.B. in jedem Wahlbezirk über Stimmen erfreuen und da dies weit über 200 waren, stelle ich fest, das Menschen mit einem Hang zur Großkotzigkeit, alles das was kleiner als 200 ist mit 0 beziffern!


    Nun ja, ich kann eben rechnen und deine paar Hanseln, die dich wählten, sind doch im Vergleich zu den Wahlberechtigten nunmal gar NIX.


    Zitat

    Vorschlag meinerseits, Du leistest mir gegenüber einfach monatlich eine Summe von 200 €, die ich dann auch gerne beim JC als Einkommen angebe! Schlägt für Dich wertmäßig ja als 0 zu buche und dürfte für Dich somit "keine" Bedeutung haben


    Wenn ich das verdiene, was dein komisches Städtchen als Wahlberechtigten hat (ca. 22.000), gerne doch. Aber wie schon angemerkt: Verhältnisgleichungen liegen dir offensichtlich nicht. Hättste mal in der Schule besser aufgepasst. Dann müsstest du dir vielleich nicht vorhalten lassen, seit nunmehr 17 Jahren von Sozialleisstungen zu leben.


    Zitat

    Mensch Mäuschen Du und der "lacki" ihr könnt euch ja daran aufgeilen das es ALG II Bezieher gibt, die den Mut haben in diesem Land für Veränderungen anzutreten, ganz sicher würde ich mich nicht zum Büttel dieses bösen Staates machen sondern zum Fürsprecher der Bürger unseres Städtchens und was 100% sicher ist, im Gegensatz zu den Partei unterstützten Kandidaten habe ich die Wählerschaft nicht mit Aussagen belogen oder getäuscht um auf diesen Posten zu kommen. Kannst Dir ja mal die Geilenkirchener Nachrichten nen Monat lang zuschicken lassen, dann weist Du wie das zu verstehen ist.


    Deine komischen Vorstellungen vom Amt eines Bürgermeisters dürften dich dann ganz schnell hinter schwedische Gardinen führen. Ein Bürgermeister steht nicht über den Gesetzen. Hat dir wohl leider bisher noch niemand gesagt. Normalerweise geht man ja auch davon aus, dass das jemand von ganz allein weiß. Zumindest jemand, der wenigstens über ein Fünkchen Verstand verfügt.


    Zitat

    Das Du nichts von Kommunalpolitik verstehst kann ich mir vorstellen, aber vielleicht bekommt das Kuhkaff in dem Du lebst neben einer eigenen Postleitzahl ja irgendwann auch mal nen vernünftigen Internet-Zugang - ist immer wieder lustig zu sehen wie tief so ein Stachel doch sitzt! Das aus Thüringen die besten Schüler stammen sollen, kann ich Dir aber nicht bestätigen, absolut nicht Baby - dafür das Du eine Abi von 1,8 haben sollst spräche eigentlich nur eines, nämlich das Thüringen in den Niederlanden liegen muss! (für all jene die damit nichts anfangen können, in den Niederlanden geht das Notensystem von 1-10 und 1 ist die schlechteste und 10 die beste Note) und keine Sorge Turtle wird es nicht als Beleidigung empfinden mit 1,8 wird sie eh nicht raffen wie das zu verstehen ist! - wer die Schlacht eröffnet muss sich nicht über die ersten Toten wundern !


    Ach du je... Jetzt bin ich aber getroffen. Jungchen, ich schau mal auf meinen Kontoauszug... Upps, doch etwas mehr als 374 Euro. Irgendwas mach ich wohl richtig. Aber dass jemand, der noch nichtmal Verhältnisgleichungen hinbekommt sich auch nicht anmaßen kann, über das Wissen einer anderen Person zu urteilen, das ist ja nur logisch. Von dieser grottenschlechten Rechtschreibung eh mal abgesehen. An der lässt sich wohl nichts mehr ändern. Einmal ... immer ....