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#1
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Guten Abend,
woraus errechnet das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung? Gibt es da einen Festbetrag (je nach Haushaltsgröße) oder wird das gezahlt, was man im Antrag angibt? Kann ich mich mit einer Stromnachzahlung ans Jobcenter wenden? Über inhaltlich sinnvolle Beiträge würde ich mich sehr freuen, es grüßt Chica |
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#2
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Hallo,
natürlich gibt es Vorgaben bei der Mietpreisgestaltung. Sonst könnte ja jeder sich eine Luxuswohnung über den Staat finanzieren lassen. Es gibt von Stadt zu Stadt unterschiedliche Mietgrenzen die übernommen werden. Diese richten sich ebenfalls nach m² und Personenzahl. Stromnachzahlungen werden nicht durch die Arge übernommen, Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu begeleichen. Solltest du eine hohe Nachforderung haben, wird die Arge Darlehensweise ion Vorleistung gehen. Die wird dir dann in kleinen Raten von deinen Regelleistungen abgezogen. |
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