#1  
Alt 28.01.2008, 13:53
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Unglücklich Brauch da mal dringend Rat!

Hallo ich hab da mal so ne Frage!

Kurze beschreibung zum Sachverhalt:

Ich habe bis Dezember mit meinen 2 Kindern in einer 3 Zimmer Wohnung gelebt, nach dem ich mit meinem damaligem Partner zusammen ziehen wollte, habe ich meine 3 Zimmer Wohnung gekündigt.
In diese is dann mein Ex-Partner (Vater meiner Kinder) eingezogen um dort mit unseren Kindern weiter wohnen bleiben zu können, da diese hier auf die umliegenden Schule / Kindergarten gehen und ich sie nicht aus ihrem Umfeld reißen wollte!

Jetzt is meine Partnerschaft mit dem neuen auch gescheitert und somit auch das zusammenziehen, also bin ich erstmal zu meinem Stiefvater in ein Zimmer gezogen, in seiner 2 Zimmer Wohnung.
Diese befindet sich ca 12Km vom Wohnort meiner Kinder entfernt.

Da der Vater meiner Kinder ein Schichtarbeiter ist (Früh, Mittag, Nacht) halte ich mich wegen der Kinder auch in seiner Wohnung auf und kümmer mich in seiner Abwesenheit natürlich um meine Kinder.
Es kann auch schon mal sein, schichtabhängig, das ich bei ihm in der Wohnung schlafe, da ich es mir nciht leisten kann x mal am Tag oder die Woche quer durch die Stadt zu fahren um die Kinder in Schule oder Kindergarten zu bringen.

Jetzt hatten wir heute einen Hausbesuch der netten Mitarbeiter der Arge , diese waren in der Wohnung des Kindesvaters um meinen tatsächlichen Aufenthaltsort zu bestimmen.
Zur begründung wurde gesagt, das sie schon mehrfach versucht hätten mich in der Wohnung von meinem Vater anzutreffen, auch am WE, wobei ich am WE immer da bin.
Der Versuch mich dort anzutreffen ist laut Aussagen mehrfach gescheitert!

Unterstellt wurde uns eine "Eheähnliche Gemeinschaft" dabei teilen wir uns kein Bett, ich wasche meine Wäsche in der Wohnung von meinem Vater und Essen / Trinken kaufe ich mir auch selber wenn ich bei meinen Kindern bin und Finanziell werde ich von dem Vater meiner Kinder auch nicht unterstützt!

Jetzt ist meine Frage, können die mir auf Grund dieser Situation meine Leistungen einstellen?
Wie lange darf ich mich von meiner Wohnung auch über Nacht vernhalten?:
Gibt es da Gesetzes Texte zu § oder so????
War es überhaupt rechtens der Arge in die Privatsphäre von einem nicht ALG 1 o. 2 Empfängers einzutreten??:

Kann mir da jemand helfen mit Stichhaltigen Gesetzestexten oder Paragraphen????

Ich habe schon kaum was zum leben (230euro ALG2 + 154euro Kindergeld) und wenn es mir ums Geld gehen würde, würden meine Kinder nicht bei Ihrem Vater leben und wegen 230euro lohnt es sich nicht zu bescheissen!

Meine Sorge liegt viel eher darin, das wenn die mir das Geld streichen, kann ich meine Rechnungen wieder nicht zahlen und gerate damit nur noch mehr in Schulden und das wäre ziemlich bescheiden!

Also wer mir da was zu sagen kann, möchte dies BITTE BITTE tun.
Dafür wäre ich sehr dankbar!

VlG Yasemin
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  #2  
Alt 31.01.2008, 15:48
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hmmmm also ich muss ja sagen, dafür das sich schon 107 leute mein problem durchgelesen haben, konnte mir noch keiner irgendwie nen tipp oder nen rat geben! schade
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