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#1
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Ich beziehe zur Zeit ALG II. Dieses jedoch nur noch bis zum 31.8. , da ich ab September ein Studium beginne. Ich warte jedoch noch darauf, dass mein Bafög - Antrag bearbeitet wird, das kann noch lange dauern, da zur Zeit gerade mal die Anträge von letztem Sommer in Bearbeitung sind. Wie ist es nun in dem Fall? Kann ich ALG II nochmal beatragen, da ich noch auf mein Bafög warte? Und zu dem muss auch erst noch geprüft werden, ob Bafög mir überhaupt zusteht. Kann mir da jemand helfen?
Steht mir ALG II weiterhin zu, wenn ich noch kein Bafög erhalte und noch auf die Bearbeitung des Antrags warte , jedoch bereits mit dem Studium beginne? Vielen Dank im Voraus |
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#2
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Hallo!
Wenn du mit dem Studium angefangen hast, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hast somit keinen Anspruch auf ALG II. Maximal ein Darlehen könnten sie dir gewähren. Rede mal mit deinen Sachbearbeiter. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Hallo,
Arbeitslosengeld II steht dir nicht zu, voraussichtlich auch nicht als Darlehen. Wenn die Bafögstelle so lange braucht, um deinen Antrag dort zu bearbeiten, wäre das örtlich zuständige Sozialamt für dich die Anlaufstelle. Das Sozialamt kann dich unterstützen. Die holen sich das Geld dann von der Bafögstellen, weil sie ja in Vorleistung gegangen sind. Andererseits ist es der Bafögstelle auch möglich über deinen Antrag vorläufig zu entscheiden und dir einen Teil der voraussichtlich zustehenden Leistung auszuzahlen. In diesem Falle würde ich mich einfach nochmal an das Bafögamt wenden. Liebe Grüße |
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