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#1
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es geht um meine Tochter, die einen fast 3 monate alten Sohn hat, 23 jahre ist, und ihr Ausbildung zur Altenpflegerin unterbrochen hat, diese aber nach der Elternzeit in dem Betrieb weiter machen kann.
Sie hat bisher weder Elterngeld noch Kindergeld bekommen ( man sollte vieleicht schwangeren Frauen vorher sagen, das es besser ist wenn man ein dickes Sparbuch hat, weil die zahlungen so lange dauern) Nun hat sie vor lauer Verzweiflung einen 4oo Euro Job angenommen, um wenigstens etwas über die Runden zu kommen, da Sie ja Miete zu zahlen hat, und auch noch etwas zum leben braucht und das schlecht von ihren 154 Euro Kindergeld zu bewältigen ist. Beim Amt wo das Muttergeld beantragt wird, sagte man Ihr nur :" Vorschuß gäbe es nicht, es dauert eben bis alles bearbeitet ist, aber man könnte ihr nun schon sagen das die 4oo Euro voll angerechnet werden. Da fasse ich mich als Mutter an den Kopf!!! Meine Tochter hatte ein Lehrlingslohn..und bekommt sowieso nur ca. 57o Euro Muttergeld--sprich nun ja rückwirkend nur 17o weil angeblich die 4oo angerechnet werden. Na Klasse---Kinderfreundliches Deutschland---Mütter bleibt zuhause---aber zahlen tun wir nicht. Wer weiß ob das rechtens ist, das sie zum überleben Arbeiten geht, und das auch noch angerechnet wird. vielen Dank im Vorraus Geändert von gabyauschi (25.04.2008 um 19:54 Uhr) |
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#2
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Rechtens ist das sicherlich nicht, nur durch die Aufnahme der 400€ Tätigkeit hat Deine Tochter doch bewiesen was mit Druck alles machbar ist. Natürlich ist das eine menschenverachtende Praktik aber wer hat letztlich recht, der den Erfolg belegen kann, so siehts aus.
Gruß |
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#3
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ja klar--danke dir für die antwort
aber ich glaube wir haben aneinander vorbeigeredet. Ich denke mal das man auch wenn man Muttergeld bekommt 4oo Euro ohne Abzug arbeiten kann? das war eigentlich meine Frage--ob da alles angerechnet wird..denn sie arbeitet ca täglich nur 1,5 std. ich war der Meinung auf der Seite vom Elterngeld steht etwas von 3o Std. die Woche...
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#4
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Bei Elterngeld darf man bis 20 Stunden in der Woche arbeiten ohne das es angerechnet wird. Ab 20 std. gilt man als erwerbstätig und das Elterngeld entfällt vollkommen.
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