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#1
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Hallo zusammen
wer kann mir helfen - es geht um einen Freund von mir. Folgendes er ist Harz4 Empfänger und 22 Jahre alt, er Wohnt aber nicht zu Hause da er von seinen Eltern rausgeflogen ist, weil er schwul ist und er Wohnt nur zur Zeit bei einen Freund. Nun die Frage: Er hat jetzt ´´ DAS GESAMTE HARZ 4 ´´ Gestrichen ( bis Februar 2008 ) bekommen weil er bei einem Vorstellungsgepräch nicht hinkamm und dazu kommt noch das er ab dem 1 Dezember aus der Wohnung raus muß weil der Freund wo er Wohnt das Haus verkauft. Meine Frage: - Dürfen die Leute das gesamte Geld streichen beim erstenmal Versäumniss oder ???? und evtl. weiß jemand was er machen könnte, ich hab keinen Plan wie es weiter geht. - Darf oder kann er sich überhaupt eine Wohnung jetzt nehmen - obwohl er kein Geld bekommt Ich Danke euch im Vorraus lg Sky |
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#2
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Hallo,
der erste Schritt ist die Klärung des Sachverhaltes. War dies wirklich der erste Termin der versäumt wurde? In der Regel werden Leistungen nicht komplett versagt, wenn ein Termin versäumt wurde. Es ist also davon auszugehen das bereits andere Sanktionen wegen mangelnder Mitwirkungspflicht erfolgten. Wie lange werden die Leistungen eingestellt? Eine Wohnung kann er sich natürlich erst nehmen wenn die Leistungsansprüche geklärt sind, wie soll er auch sonst die Miete Zahlen? |
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#3
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Hi Salle
Danke für die Antworten. 1. Ja es war sein erster Termin den er versäumt hat 2. ich weiss auch das es eigentlich erst 30% danach 60% und danach 100% gestrichen werden aber bei ihm kommt gleich alles aufeinmal 3. Februar 2008 bekommt er kein Geld |
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#4
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Im Februar 2008? Merkwürdige Handhabung bei Versäumnis eines Termins.
Wenn sich der Sachverhalt wirklich so darstellt wie dein Freund angibt, dann sollte er einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. |
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