Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

Brauche unbedingt Hilfe zu Harz IV Anträge

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.07.2006, 19:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2006
Beiträge: 1
Standard Brauche unbedingt Hilfe zu Harz IV Anträge

Hallo,
Ich habe da mal Fragen.Ich habe Harz IV Anträge bekommen und die mussten aussgefüllt werden.Wohne bei meinem Vater und seiner Freundin.
Nun will das Arbeitsamt von meinem Vater und seiner Freundin einkommsnachweise haben.Nur mein Vater weigert sich Mir gegenüber die Einkommsnachweise von seiner Freundin auszufüllen!?Was kann ich da machen, weil weis nicht mehr weiter ohne den Einkommsnachweis nimmt Mir das AA den Antrag nicht ab.
Und übrigens mein Vater selber hat seinen Einkommsnachweis schon ausgefüllt halt nur nicht den von seiner Freundin.Weil er der meinung ist die Freundin muss er nicht mit angeben, obwohl die schon 4 Jahre zusammen sind.
Was kann ich machen???????Bin übrigens 22 Jahre Alt.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.08.2006, 00:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 9
Standard Re: Brauche unbedingt Hilfe zu Harz IV Anträge

Hallo Sunnyboy!

Dein Vater ist, solange du noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hast, dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Er müsste, wenn er seinen Bedarf aus Einkommen und Vermögen decken kann, für dich aufkommen.

Es gibt wieder eine neue Gesetzesänderung, die besagt, dass du (Antragsteller) keinen Anspruch auf eigene Leistungen hast.
Sondern, da du noch nicht 25 bist, gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft deines Vaters.
Dein Vater müsste ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch -Sozialgesetzbuch- stellen.
Seine Freundin, die Partnerin deines Vaters, wird auch in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtgt.
Sprich am besten bei der ARGE vor, dein Vater muss im Rahmen der Unterhaltspflicht Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.12.2008, 11:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 1
Standard

Hallo Sunnyboy,

also wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, bist du mit deinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft und wenn du das 25. Lebensjahr vollendet hast bist du in einer Haushaltsgemeinschaft. Wobei das macht in dem Sinne keinen Unterschied, denn wenn dein Vater mehr als 2000 Euro brutto macht, dann bekommst du eh kein Geld, da die familaere Unterstuetzung vor der staatlichen Unterstuetzung geht. Das einziege was du machen kannst um Geld zu bekommen, ist eine eigene Wohnung zu bekommen oder in eine WG zu ziehen, aber erkundige dich vorher, wie viel du an Kaltmiete haben darfst, damit du noch Leistungen bekommst.

Ich habe gerade das selbe Problem...

Viel Glueck...
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ich brauche unbedingt größere Wohnung wegen meine 2 Kinder weissberg78 Wohnung und Miete 7 05.10.2007 23:20
brauche rat und hilfe leon0000 Anspruch und Leistungen 1 27.06.2007 16:44
Brauche Hilfe un Rat hellokitty25 Wohnung und Miete 3 24.11.2006 11:17
Problem bei Harz 4 Antrag(Bitte um Hilfe oder Rat) descalin Anspruch und Leistungen 1 13.10.2006 17:46
Brauche Hilfe ! Bärchen Anspruch und Leistungen 2 03.07.2006 17:21