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#1
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Hallo erstmal.
Ich habe folgende Fragen: Wie lange kann ich Ansprüche an die ARGE geltent machen? Bei mir wurde meine Lebensgemeinschaft nicht erst nach einem Jahr anerkannt,sondern schon an dem Tag an dem wir zusammen gezogen sind. nächste Frage: ein Sparbuch das ich nicht angegeben habe wurde mir nun durch Datenabgleich zum Verhängnis.Welche Probleme kommen jetzt auf mich zu? Danke im voraus!!! |
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#2
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Hallo Ralph,
wenn du aus der Widerspruchsfrist raus bist, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. 2.Sparbuch Du wirst sanktioniert werden und je nachdem wieviel Geld auf deinem Sparbuch ist oder war, wirst du Leistungen zurückzahlen müssen und zusätzlich bekommst eventuell einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Lies dir deine Rechtsbelehrung über falsche oder unvollständige Angaben durch. Die ARGE wird dir eventuell Sozialbetrug vorwerfen. Gruß Klaus |
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