#1  
Alt 30.08.2007, 16:45
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Beiträge: 11
Beitrag Darf mir das angerechnet werden?

Ich habe am Dienstag (28.08.) meine Unterlagen für meinen Fortzahlungsantrag eingereicht und heute (30.08.) kam der Bescheid zusammen mit dem Änderungsbescheid für Juni bis August.
Ich hatte Anfang Juni ein Baby bekommen. Ich konnte leider nicht eher die Änderung machen, da der Bescheif vom Elterngeld auf sich warten ließ. Im August wäre die Bewährung vom letzten Antrag abgelaufen, deshalb habe ich die Unterlagen eingereicht, auch wenn der Elterngeldbescheid immer noch nicht da ist.
Aber darum geht es nicht.

Im Bescheid steht folgendes:
"Da ... (hier steht der Name von meinem Kind) durch sein Einkommen seinen Bedarf selber decken kann, gehört er der Bedarfgemeinschaft nicht an. Sein übersteigertes Einkommen ist als Rest Kindergeld bei Ihnen anzurechnen."
Wenn er nicht zur Bedarfgemeinschaft gehört, wieso rechnen sie dann das Kindergeld und den Unterhalt mit an? (Ich bin alleinerziehend.)

Die Berechnung sieht so aus:
Regelleistung + 345
Mehrbedarf wegen Alleinerziehung + 125
Kosten der Unterkunft + 0 (Ich wohne mietkostenfrei.)
Heizungskosten + 52,42
abzüglich Heizkostenanteil Kind - 26,21
Summe Bedarf = + 498,21
Kindergeld - 154 (mein eigenes, da ich noch in Ausbildung bin)
Sonstige Leistung (das Elterngeld wird nicht angerechnet, war aber mit aufgeführt)
Kindergeld - 30,79 (Anteil vom Kindergeld für mein Kind)
Versicherungspauschale + 30
Summe Einkommen = - 154,79
Das macht zusammen + 343,42

Ist das rechtens?
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  #2  
Alt 31.08.2007, 17:07
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Hallo Eleanor!

Also Dein Kind gehört zu 100% zur Bedarfsgemeinschaft. Und auch nur dann darf dessen Einkommen angerechnet werden. Erhebe geegen den Bescheid aus formalen Gründen Einspruch und melde auch gleich die Dringlichkeit der Zahlung an. Bin leider noch auf Arbeit und kann Dir die entsprechenden Paragraphen nicht sofort liefern.

Ach ja, sobald irgendein Bescheid irgendeiner anderen Behörde bei Dir eingeht, mußt Du das der ARGE melden. Die hat dann Deinen alten Bescheid sofort anzupassen - auch rückwirkend!


Zur Rechnung selber kann ich nicht viel sagen. Aber "Summe Einkommen = - 154,79" heißt, das Du kein faktisch Einkommen hast. Du erhälst also den Höchstsatz.


Mir scheint, dass die ARGE mit dem Kindergeld für Dich und Dein Kind durcheinander gekommen ist.


Ciao,
Kirsche40.
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  #3  
Alt 02.09.2007, 22:29
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Hallo Kirsche!

Ich danke dir für deine Antwort.
So etwas in der Richtung dachte ich mir schon, ich war mir nur nicht sicher.
Ich werde diese Woche Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Mal sehen, was passiert.
Übrigens: Das Amt hat am 30.08. gezahlt.

Eleanor

Geändert von Eleanor (13.09.2007 um 17:38 Uhr)
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