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Dringende Anfrage

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  #1  
Alt 07.10.2007, 12:30
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Beiträge: 2
Frage Dringende Anfrage

Hallo,

ich habe ein sehr dringendes Anliegen:

Ich bin momentan arbeitslos und werde trotz vieler Bewerbungen ab 31.10.2007 Hartz vier Empfängerin werden. Da ich mit meinem Ehemann in einem Eigenheim wohne, dieses insgesamt 5 Eigentümer hat (meine Kinder und wir), weiss ich nicht, inwieweit es bei Hartz vier eine Rolle spielt oder nicht. Leider sah ich trotz Recherchen bislang nicht durch, da es für mich ein sehr neues Thema ist und ich in der Nacht kaum mehr schlafen kann. Denn meistenteils sind die Berechnungstabellen für Hartz vier auf Mietwohnungen ausgelegt. Ich würde es persönlich als sehr unfair erachten, wenn trotz Eigenheim (welches aber nicht meinem Ehemann und mir alleine gehört) wir keine Zuschüsse bekommen würden. Seine Rentenanrechnung, er bekommt 579 ?, rechnet sich ebenso ja in Hartz vier herein.

Wieviel würde ich an Unterstützung erhalten ? Denn finanziell sieht es bei uns wirklich sehr arg aus, und die Sorge bzgl. Hartz vier akut gross.

Kann mir da bitte jemand helfen oder gibt es Stellen wo man sich eventuell telefonisch hinwenden kann ?

Liebe Grüsse
Angelika
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  #2  
Alt 07.10.2007, 13:13
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

es gibt Berechnungstabellen wie groß das Eigeneheim sein ohne das es als Vermögen in die Leistungsberechnung einfließt.
Sind die Kinder denn bereits als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen?
Wie lange ist das her?
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus in dem jeder eine eigene Wohnung bewohnt?
Wie alt sind die Kinder?
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  #3  
Alt 07.10.2007, 17:46
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Registriert seit: 07.10.2007
Beiträge: 2
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HALLO,

120m² gross. Die Kinder sind im Grundbuch mit eingetragen und seit 1990 ist dies so. Einfamilienhaus. Die Kinder sind : 26, 30, 31 Jahre alt.

Mir ist auch sehr wichtig inwieweit ich Hartz vier beziehen kann, denn in meinem Fall würde ja dann die Miete wegfallen.

Liebe Grüsse und vielen Dank erstmal für die recht schnelle Antwort.

Angelika
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  #4  
Alt 11.10.2007, 18:52
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

ihr habt Anspruch auf den Regelsatz von 347€ pro Person zuzüglich angemessener Heizkosten und Nebenkostenzahlung abzüglich eurer Einkünfte.
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  #5  
Alt 12.10.2007, 12:54
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Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 117
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Der Haushaltsvorstand bekommt so viel. Die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft weniger.
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