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#1
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Hallo Liebe Leute,
Also ich hab folgendes problem ich bin mit meiner schwangeren freundin in eine 75 m² ( 4 zimmer )wohnung gezogen, meine freundin ist eine studentin und hat kein einkommen. Ich habe erst vor 4 monaten meine ausbildung beendet und war die zeit beschäftigt bis jetzt und bin arbeitslos geworden jetzt steigen mir die ganzen kosten langsam über denn kopf da ich erst ausgelernt habe bekomme ich nicht gerade viel ALG I. ich wollte fragen was ich alles für weitere ansprüche habe für mich,freundin,kommendes kind und wo ich es beantrage! Ich danke euch jetzt schon mal für die hilfe!!!
Geändert von Moetehero (28.10.2008 um 00:54 Uhr) |
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#2
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Ihr könnt Hartz 4 beantragen, zur AWO gehen und Euch beraten lassen (kostenlos) und die sagen Euch dann wo Ihr alles beantragen könnt und wo Ihr Geld herbekommt.
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#3
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Hallo Zusammen!
Der Tip mit der AWO ist ja ganz gut und nett, nur schade das man hier bei uns im Kreis Heinsberg die Ansicht vertritt die Gelder für derartige Zwecke einsparen zu können, was bedeutet das die Organisationen eine Menge Personal nicht mehr beschäftigen können. Dies könne die ARGE ebenso zuverlässig leisten, und somit könne der Kreis einen nicht geringen Geldbetrag einsparen! Ob die Qualität einer solchen Beratung wohl der von AWO, Caritas oder anderen gleich kommt? Gruß |
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#4
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du kannst doch zum ALGI Aufstockend ALGII beantragen.
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#5
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moin moin, ^^ würd ich auch empfehlen um den zuschlag für deine schwanger freundin eventuell zu bekommen.. gruß Bine NRW
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#6
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ALGII beantragen, das ist meistens eine ARGE, kanst auch beim arbeitsamt fragen, wo du hin musst, die sagens dir dann mit adresse. die wohnung ist für 2 zu gross, aber mit kind sollts dann hinhauen. allerdings gibts da höchstgrenzen für miete, das sagt dir aber dann die ARGE. deine freundin soll bafög beantragen, studenten bekommen kein ALGII. evtl. bekommst du sie mit der schwangerschaft noch in deiner Bedarfsgemeinschaft unter. dann gibts auch mehrbedarf schwangerschaft und evtl. eine babyerstausstattung.
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