Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

ebay??

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.01.2009, 23:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 2
Standard ebay??

hallo ihr....
also eine bekannte hat mir erzählt das die job börse von ihr verlangt hat ihr ebay konnte zu löschen.also sie haben es ihr verboten bei ebay zu kaufen und zu verkaufen solange sie hartz 4 bekommt,,,
hat das so eine richtigkeit?
vielleicht weiß das jemand


danke
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.01.2009, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
Standard

Mmhhh..........

Ich denke es kommt darauf an. Wenn man bei Ebay einfach nur gebrauchte Sachen verkauft/kauft kann einem das nicht verboten werden.
Ist man allerdings ein gewerblicher Verkäufer mit Neuware sieht die Sache wieder anders aus, denke ich. Wobei einem dann auch keine Löschung vorgeschrieben werden kann, sondern nur die Einnahmen angerechnet werden können. Und wenn die Einnahmen nun mal schwanken muß eben jeden Monat eine neue Berechnung stattfinden.
Wie gesagt verbieten kann man es bestimmt nicht, denn es bleibt wohl noch immer mir überlassen, wo ich einkaufe und meine Sachen gebraucht verkaufe. Wenn ich z.B. auf'n Flohmarkt gehe, kann man mir das doch auch nicht verbieten. Und Ebay ist ja auch nix anderes als ein überdimensionaler Flohmarkt.

L.G. melffi
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wird eBay Verdienst angerechnet ? beckerline Einkommensanrechnung 4 15.07.2008 09:09
Ebay-Einnahmen user0815 Einkommensanrechnung 2 13.03.2008 20:57