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#1
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hallo ihr....also eine bekannte hat mir erzählt das die job börse von ihr verlangt hat ihr ebay konnte zu löschen.also sie haben es ihr verboten bei ebay zu kaufen und zu verkaufen solange sie hartz 4 bekommt,,, hat das so eine richtigkeit? vielleicht weiß das jemand ![]() danke |
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#2
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Mmhhh..........
Ich denke es kommt darauf an. Wenn man bei Ebay einfach nur gebrauchte Sachen verkauft/kauft kann einem das nicht verboten werden. Ist man allerdings ein gewerblicher Verkäufer mit Neuware sieht die Sache wieder anders aus, denke ich. Wobei einem dann auch keine Löschung vorgeschrieben werden kann, sondern nur die Einnahmen angerechnet werden können. Und wenn die Einnahmen nun mal schwanken muß eben jeden Monat eine neue Berechnung stattfinden. Wie gesagt verbieten kann man es bestimmt nicht, denn es bleibt wohl noch immer mir überlassen, wo ich einkaufe und meine Sachen gebraucht verkaufe. Wenn ich z.B. auf'n Flohmarkt gehe, kann man mir das doch auch nicht verbieten. Und Ebay ist ja auch nix anderes als ein überdimensionaler Flohmarkt. L.G. melffi |
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