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#1
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Hallo,
ich bin seit dem 01.11. bei meinem neuen Freund eingezogen, mit dem ich auch erst seit kurzem zusammen bin. Er erhält Arbeitslosengeld II und nun soll ich lt. dem Amt doch promt für Ihn mit aufkommen, da wir ja eine eheähnliche Gemeinschaft wären. Ist es nicht so, dass man erst 1 Jahr zusammen leben muss bevor das so ist? Wäre echt nett wenn mir jemand was genaues dazu sagen könnte denn das kann ich echt nicht glauben das ich schon für ihn mit aufkommen muss obwohl ich erst seit zwei Wochen mit ihm zusammen wohne. Danke |
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#2
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Hallo Tweety84,
der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft ist in gewisser Weise wörtlich zu nehmen. Der Gesetzgeber meint also, dass unverheiratete Paare dann finanziell für einander einstehen müssen, wenn deren soziale Bindung so intensiv ist, dass sie mit einer Ehe vergleichbar ist. Um dies zu beurteilen haben sich im Laufe der Zeit einige Anhaltspunkte entwickelt, die man zur Beurteilung heranzieht - wie zum Beispiel die Frage, wie lange man eigentlich schon zusammen wohnt. In einem anderen Thread wurde schon einmal die Definition der Rechtsprechung zur eheähnlichen Gemeinschaft diskutiert. Hintergrund der Einschätzung des Amtes könnte sein, dass ab August dieses Jahre die Mitglieder der vermeintlichen eheähnlichen Gemeinschaft beweisen müssen, dass eine solche eben nicht vorliegt. Bis dahin lag die Beweispflicht für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft beim zuständigen ALG II Träger. Das der Träger versucht Kosten einzusparen, indem er das Bestehen einer solchen Gemeinschaft schlicht behauptet ist sicher nicht ganz fernliegend - offensichtlich auch in Fällen, wo dies eher abwegig scheint ![]() Gruß Philipp |
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